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Gericht verbietet erstmals Werbung per Email

Tausende genervte "Internauten" dürfen aufatmen: Erstmals hat ein Gericht Werbung per elektronischer Post verboten. Geklagt auf Unterlassung hat eine Frau, die von einer Internetagentur ungefragt Werbesendungen via Email erhalten hatte. Das Traunsteiner Landgericht gab der Klägerin recht und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Firma.

Andreas Schuler |
    Das Gericht folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der bereits bei Werbung per Telefon, Post und Telefax im Sinne der Verbraucher entschieden hatte. Bei Verstoß gegen die Verfügung droht der Agentur ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Million Mark. Zwar handelt es sich hier zunächst um eine Einzelfallentscheidung, die nach Ansicht von Experten jedoch richtungsweisenden Charakter hat. Eine Signalwirkung von dem Traunsteiner Urteil verspricht sich auch die Berliner "Internet-Akademie", die Gerichtsurteile über das Netz der Netze auswertet. In letzter Zeit seien immer mehr Firmen auf die Idee gekommen, zum Ärger der Empfänger massenhaft Reklame ("Bulk Mail") über die Datenautobahn zu verschicken.

    Gelegen kommt den Werbe-Versendern die Tatsache, daß die Internetuser bei ihrer Navigation durch den Cyberspace Spuren hinterlassen, die sich zur Erstellung eines Nutzerprofils verwenden lassen. Ständigen Nachschub erhalten sie überdies von Unternehmen, die sich auf den Handel mit Internet-Adressen spezialisiert haben und diese in großen Mengen vertreiben. Für Agenturen sind die elektronischen Werbewurfsendungen vor allem wegen ihres geringen Preises interessant; oft tragen sogar die Internet-Surfer einen Teil der Kosten mit.