
Der Achte Senat befasst sich dabei mit einer Klage der früheren Kanusportlerin Kunz gegen das Innenministerium von Brandenburg. Sie war in den Jahren 1968 bis 1973 als Zwölf- bis 17-Jährige in Potsdam als Leistungssportlerin aktiv. In dieser Zeit wurden der Jugendlichen ohne ihr Wissen verschiedene Dopingsubstanzen verabreicht. Das führte zu schweren und bis heute anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
(Az. 8 C 6.23).
Diese Nachricht wurde am 27.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.