
Der Senat sah es als erwiesen an, dass sie 2014 von Hannover nach Syrien gereist war. Dort trat sie dem IS bei. Als die Miliz 2017 zurückgedrängt wurde, schloss sie sich einer Regionalorganisation von Al-Kaida an. Die Frau sei keine bloße Mitläuferin gewesen, urteilte das Gericht.
In Syrien war sie erst mit einem IS-Übersetzer und später mit einem Kämpfer verheiratet, beide Männer starben dort. Die Frau kümmerte sich um den Haushalt und ihre insgesamt fünf Kinder. Sie wurde auch wegen einer Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt.
(Az: 5 St 1/25)
Diese Nachricht wurde am 23.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.