
Die naturschutz- und baurechtlichen Begründungen der Polizei für die Auflagen seien unzureichend. Auch der Schutz der Versammlungsfreiheit durch das Grundgesetz sei nicht im gebotenen Maße berücksichtigt worden, heißt es in der Entscheidung. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Die Polizei hatte auch eine geplante Erweiterung des angemeldeten Protestcamps nahe der Gemeinde Grünheide abgelehnt. Die Besetzung hatte Ende Februar begonnen. Die Demonstranten wollen einen Ausbau der Tesla-Fabrik verhindern, für den Wald gerodet werden soll.
Diese Nachricht wurde am 19.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.