
Das Verwaltungsgericht Potsdam wies Polizeiauflagen unter anderem zum Abbau von Baumhäusern zurück. Es gab damit einem entsprechenden Eilantrag des Protestcamps statt, wie das Gericht mitteilte. Die naturschutz- und baurechtlichen Begründungen des Polizeipräsidiums für die Auflagen seien unzureichend. Auch der Schutz der Versammlungsfreiheit durch das Grundgesetz sei nicht "im gebotenen Maße" berücksichtigt worden, heißt es in der Entscheidung. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Das Polizeipräsidium hatte am Freitag auch eine geplante Erweiterung des angemeldeten Protestcamps nahe Grünheide abgelehnt. Die Demonstranten wollen einen Ausbau der Tesla-Fabrik verhindern, für den Wald gerodet werden soll.
Diese Nachricht wurde am 19.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.