
Eine OLG-Sprecherin bestätigte die Entscheidung der Deutschen Presse-Agentur. Hintergrund der angeordneten Zahlung ist ein Rechtsstreit um geplante Beschränkungen für Spielervermittler im Rahmen der Football Agent Regulations (FFAR). Dazu hatte das Landgericht im Mai ein Urteil zugunsten der Vermittler verhängt, in dem es eine von der FIFA geforderte Unterwerfungserklärung untersagte. Die FIFA hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Über die Hauptsache wird am 24. Januar kommenden Jahres verhandelt.
Der Deutsche Fußball-Bund war vom Landgericht Dortmund im Zusammenhang mit den Spielervermittler-Regelungen ebenfalls zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in gleicher Höhe verpflichtet worden. Der DFB hatte Rechtsmittel gegen den Beschluss angekündigt. Eine Entscheidung des OLG Düsseldorf dazu steht noch aus.
Diese Nachricht wurde am 13.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.