
Eine Revision dieser Entscheidung sei nicht möglich. Der Kläger argumentierte, RWE müsse sich finanziell an dem Bau von Schutzmaßnahmen für sein Haus gegen Folgen der Gletscherschmelze in den Anden beteiligen. Nach der Beweisaufnahme kam das OLG Hamm dagegen zu dem Schluss, dass keine konkrete Gefahr für das Grundstück bestehe. Zugleich hieß es in der Begründung, allein die große Entfernung zwischen den Kraftwerken von RWE und dem Wohnort in Peru sei kein ausreichender Grund, die Klage als unbegründet einzustufen.
Eine erste Klage war 2016 vor dem Landgericht in Essen gescheitert. In dem Berufungsverfahren mussten die Richter zunächst entscheiden, ob die Gefährdungslage für das Haus des Peruaners eine weitere Beweisaufnahme rechtfertige. Hätten sie dies bejaht, wäre das Verfahren fortgesetzt worden und die Richter hätten im nächsten Schritt über den Anteil von RWE an den Klimarisiken für den Peruaner entscheiden müssen. Nach Angaben seiner Anwältin hat das Gericht das Flutrisiko für ihren Mandanten als nicht ausreichend hoch bewertet.
RWE hatte vor einem Präzedenzfall gewarnt. Demnach hätte jeder Emittent von Treibhausgasen in Deutschland für Auswirkungen des Klimawandels weltweit rechtlich verantwortlich gemacht werden können.
Die Umweltschutzorganisation Germanwatch wertete bereits die Zulassung der Beweisaufnahme durch das Oberlandesgericht als Erfolg. In diesem Verfahren mussten die Richter zunächst entscheiden, ob die Gefährdungslage für das Haus des Peruaners eine weitere Beweisaufnahme gerechtfertigt hätte.
Saúl Luciano Lliuya - Der Andenbauer, der RWE verklagte
Diese Nachricht wurde am 28.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.