
Der Kläger argumentierte, RWE müsse sich finanziell an Schutzmaßnahmen für sein Haus gegen Folgen der Gletscherschmelze in den Anden beteiligen. Nach der Beweisaufnahme kam das OLG Hamm zu dem Schluss, dass keine konkrete Gefahr für das Grundstück besteht. Zugleich hieß es in der Begründung, allein die große Entfernung zwischen den Kraftwerken und dem Wohnort in Peru sei kein ausreichender Grund, die Klage als unbegründet einzustufen. Die Umweltschutzorganisation Germanwatch wertete die Zulassung der Beweisaufnahme durch das Oberlandesgericht als Erfolg. Eine erste Klage war 2016 vor dem Landgericht in Essen gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 28.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.