
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hatte die Klage in Verbindung mit einem Eilantrag im Juni zurückgewiesen. In der Begründung hieß es unter anderem, die Kläger hätten nicht glaubhaft gemacht, dass überhaupt Entscheidungen über solche Waffenexporte konkret anstünden. Auch lasse sich nicht vorhersagen, dass die Bundesregierung in Zukunft Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel genehmigen würde, ohne dabei den einzuhaltenden rechtlichen Rahmen zu beachten.
(Az. OVG 1 S 45/24)
Diese Nachricht wurde am 09.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.