
Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage in allen Punkten ab. Der Rechtsstreit betrifft das Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund und Doggerbank. Diese Gebiete sind Teil des europäischen Naturschutz-Netzes "Natura 2000". Zu ihrem Schutz gibt es Verbote und Beschränkungen für die Fischerei zur Verwendung von Schleppnetzen. Schweinswale und einige Seevogelarten sind durch weitere Beschränkungen geschützt.
Nach Ansicht des Fischerei-Verbands sind die Schutzgebiete zu groß, und teilweise liegt nach seiner Einschätzung gar kein Schutzbedürfnis vor. Gegen die Entscheidung kann der Verband Rechtsmittel einlegen; entscheiden würde dann der Europäische Gerichtshof.
Diese Nachricht wurde am 21.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.