Bericht über "Geheimplan" für Ausweisungen
Gericht weist Klagen gegen Rechercheplattform "Correctiv" ab

Das Landgericht Hamburg hat die Klagen gegen die Rechercheplattform "Correctiv" wegen des Berichts über das sogenannte Potsdamer Treffen abgewiesen.

    Eingangsschild vor dem Büro des Recherchekollektivs Collectiv
    Das Landgericht Hamburg hat die Klagen gegen einen Bericht der Rechercheplattform Correctiv zu einem Geheimtreffen von Rechtsextremen in Potsdam zurückgewiesen. (picture alliance / dpa / Paul Zinken / )
    Unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" hatte "Correctiv" im Januar 2024 über eine Zusammenkunft von Rechtsextremen, Politikern von AfD und CDU sowie Unternehmern in einer Potsdamer Villa im November 2023 berichtet. In dem Text wurden bei dem Treffen geäußerte Überlegungen für einen "Masterplan" öffentlich gemacht, unter dem Konzept der "Remigration" auch Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland auszuweisen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Klagen auf Unterlassung dieser Aussage durch den Initiator des Treffens, Mörig, und den Juristen Vosgerau haben die Hamburger Richter nun zurückgewiesen. Der Chefredakteur von "Correctiv", von Daniels, wertete das Urteil als starkes Signal für die Pressefreiheit.
    Nach der Veröffentlichung des Berichts hatten deutschlandweit hunderttausende Menschen gegen die Remigrationspläne demonstriert.
    Diese Nachricht wurde am 19.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.