
Das Osloer Bezirksgericht wies die Klage des verurteilten Massenmörders ab. Breivik wirft dem norwegischen Staat vor, dass die jahrelange Isolationshaft seine Menschenrechte verletze. Der Rechtsextremist hatte am 22. Juli 2011 eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet. Im Anschluss verübte er auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der sozialdemokratischen Jugendorganisation. Insgesamt tötete er 77 Menschen.
Diese Nachricht wurde am 15.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.