
Das Landgericht Erfurt bestätigte in einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung von vor zehn Tagen. Es handele sich nicht um eine - Zitat - Dankeschön-Veranstaltung für Wahlhelfer und Parteifreunde. Vielmehr habe eine Wahlparty einen informatorischen Charakter. Für eine faire Auswahl von Medienvertretern hätte die AfD zuvor transparent ein Akkreditierungsverfahren nach bestimmten Vorgaben kommunizieren müssen, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann beim Oberlandesgericht Beschwerde einlegen. Die Partei betonte, die Kapazitäten am Veranstaltungsort seien begrenzt.
Der "Spiegel" sowie die Tageszeitungen "Bild", "Welt" und "taz" hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der Wahlparty vorzugehen.
Diese Nachricht wurde am 31.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.