
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg wies die Klagen von mehr als 250 Prostituierten ab. Sie hatten argumentiert, das Gesetz von 2016 verletze sie in ihren Grundrechten. Der Straßburger Gerichtshof führte aus, dass es zum Thema Prostitution bei den Staaten des Europarates keinen Konsens gebe. Insofern hätten die Länder großen gesetzgeberischen Spielraum. Das Gericht würdigte das französische Vorgehen als demokratisch und ausgewogen.
Das dortige Gesetz sieht Geldstrafen für Freier vor, wird aber in der Praxis eher selten angewendet. Die Prostituierten bleiben straffrei. Sie beklagten aber vor Gericht, das Gesetz treibe sie mehr als zuvor in prekäre Verhältnisse und setze sie zudem mehr Aggressionen aus.
Diese Nachricht wurde am 25.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.