
Geklagt haben drei Lehrer, die für bessere Arbeitsbedingungen in den Ausstand gegangen waren und gegen die deswegen Disziplinarmaßnahmen verhängt wurden. Der Fall wurde auch schon vom Bundesverfassungsgericht verhandelt, das in seinem Urteil 2018 das Streikverbot für Beamte bestätigte. Die Straßburger Richter müssen nun entscheiden, ob das Verbot gegen die Vereinigungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.
Diese Nachricht wurde am 14.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
