
Doppelzimmer sind einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zufolge nur noch ausnahmsweise zulässig. Dies folge aus der sogenannten Strukturqualitätsverordnung des Landes von 2010, die mit höherrangigem Recht vereinbar sei, teilte das Gericht mit. Ausnahmen aus fachlichen Gründen könnten beispielsweise der Wunsch nach gemeinsamem Wohnen oder eine drohende Isolation sein. Grundsätzlich diene das Einzelzimmergebot dem Schutz der Privat- und Intimsphäre gerade von hilfebedürftigen älteren sowie pflegebedürftigen oder behinderten Menschen und damit einem legitimen Ziel. Rechtlichen oder wirtschaftlichen Umsetzungsschwierigkeiten werde bereits hinreichend Rechnung getragen.
Geklagt hatte die Betreiberin eines Wohnparks. Sie hatte beim Land beantragt, eine Unterbringung in Doppelzimmern grundsätzlich zu ermöglichen.
[AZ: OVG 6 B 12/25]
Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
