
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig sind die Elektroroller als Kraftfahrzeug einzustufen, weshalb die Fahrerlaubnis in fahruntüchtigem Zustand wie in ähnlichen Fällen auch zu entziehen ist. Die Vorinstanz hatte es noch bei einer Geldstrafe und einem Fahrverbot belassen. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein.
Im konkreten Fall war der Angeklagte mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille auf einem Elektroroller in eine Polizeikontrolle geraten.
(AZ: 1 ORs 33/23)
Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.