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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Gerichtsurteil zu Verlust von Fahrerlaubnis

Wer angetrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein.

    E-Scooter verschiedener Vermieter stehen vor dem Kölner Hauptbahnhof.
    E-Scooter (hier am Kölner Hauptbahnhof) (picture alliance / dpa / Horst Galuschka)
    Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig sind die Elektroroller als Kraftfahrzeug einzustufen, weshalb die Fahrerlaubnis in fahruntüchtigem Zustand wie in ähnlichen Fällen auch zu entziehen ist. Die Vorinstanz hatte es noch bei einer Geldstrafe und einem Fahrverbot belassen. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein.
    Im konkreten Fall war der Angeklagte mit einem Blutalkoholwert von 1,83 Promille auf einem Elektroroller in eine Polizeikontrolle geraten.
    (AZ: 1 ORs 33/23)
    Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.