Sonntag, 05. Mai 2024

Universität Bonn
Gerichturteil: Kündigung von Politologin Guérot rechtmäßig

Die Kündigung der Politologin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig gewesen.

25.04.2024
    Ulrike Guerot sitzt vor einer hellblauen Wand und spricht gestikulierend.
    Ein Bonner Gericht hat die Kündigung der Professorin Ulrike Guérot durch die Universität Bonn für rechtmäßig erklärt. (Archivbild) (imago images / Hartenfelser)
    Das Arbeitsgericht Bonn wies eine Klage der 60 Jahre alten Wissenschaftlerin gegen die Kündigung ab. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die Universität hatte die Kündigung mit Plagiatsvorwürfen begründet. Das Gericht folgte dem und stellte eine "Pflichtverletzung der Klägerin durch Täuschung" fest. Ausschlaggebend für das Gericht war dabei Guérots Buch "Warum Europa eine Republik werden muss". In diesem Buch habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht, was einem wissenschaftlichen Fehlverhalten und auch einem Plagiat entspreche.
    Den Täuschungsversuch sieht das Gericht darin begründet, dass sich Guérot unter anderem mit diesem Buch um die Professur in Bonn beworben hatte. Da sie keine wissenschaftliche Anfängerin sei, sondern sich auf höchstem akademischen Niveau bewege, sei dies als besonders schwerwiegend zu werten und rechtfertige eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.    
    Guérot, Verfasserin des Bestsellers "Wer schweigt, stimmt zu", hatte während der Corona-Pandemie mit scharfer Kritik gegen die staatlichen Schutzmaßnahmen auf sich aufmerksam gemacht. Umstritten ist sie auch aufgrund ihrer Äußerungen zum Ukraine-Krieg. Seit Beginn des russischen Angriffs fordert sie sofortige Friedensverhandlungen. Kritiker werfen ihr vor, das Verhältnis von Angreifer und Angegriffenem dabei teilweise umzukehren.