"Universitarisierung" nennt der Soziologe Volker Ronge den Prozess, den die nordrhein-westfälischen Ex-Gesamthochschulen, sechs an der Zahl, derzeit durchlaufen.
Damit werden bestimmte Teile, die nur charakteristisch im Zusammenhang mit Gesamthochschulen existiert haben, jetzt abgeschafft, zurückgeführt, und damit werden alle Teile der jetzt neuen Universität nach universitärem Strickmuster und nach universitären Strukturen reorganisiert.
Warum die Gesamthochschule vor dem Ende steht, dazu hat der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Otto Roloff, der einer der Motoren dieser Idee war, eine pointierte Meinung.
Dieser Bildungsauftrag ist nicht ernst genug umgesetzt -worden. Wenn man sagt, dass es sich nicht bewährt hat, dieses System, so denke ich, lag es auch an den geringen Möglichkeiten, vielleicht auch an dem geringen Willen, dem tatsächlich zu einem Erfolg zu verhelfen.
Zum Beispiel bei der Mittelzuweisung. Gesamthochschule stand für den Versuch, mehr Chancen für Arbeiterkinder zu scharfen. Wie waren die Erfährungen? Roloff setzte vor allem auf den gegenüber der herkömmlichen Alma mater größeren Praxisbezug des Studiums.
Meine Erfahrung war, dass gerade diejenigen, die über den zweiten Bildungsweg kamen, die also aus den unteren Schichten kamen oder aus der unteren Mittelschicht kamen, die eine Lehre hatten, erst über den Anwendungs- und Problembezug das Interesse an der Theorie geweckt wurde und sie dann auch sehr interessante theoretische Wege mitgegangen sind.
Dagegen sieht Ronge diesen Auftrag der Hochschule als erledigt an.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Zeit, als die Gesamthochschulen eingerichtet wurden, also Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre, und heute besteht ja bereits im Schulbereich und nicht im Tertiärbereich. Im Schulbereich hatten wir damals eine Größenordnung von fünf bis zehn Prozent eines Jahrgangs, der Abitur machte, heute liegt dieser Prozentsatz irgendwo in den Mittdreißigern. Das heißt: Wir haben die Chancengleichheit, wenn man sie bezieht auf Einkommensgruppen oder Statusgruppen wie Arbeiter und Ähnliche, diese Chancengleichheit haben wir über das Schulsystem weitestgehend erreicht.
Weitgehend, fast voll erreicht oder noch Reformbedarf? Um die erst im Dezember vorigen Jahres beschlossene Novellierung des NRW-Hochschulgesetzes hat es genau über diesen Punkt heftige Auseinandersetzungen gegeben - Ende offen. Die Bildungspolitikerin und Landtagsabgeordnete Cornelia Tausch pocht auf den neuen Paragraphen 66:
Das Thema des Zugangs zu den Universitäten auch für Personen über den zweiten Bildungsweg hat sich auch nicht erledigt, sondern ist ein ganzes Stück weit eingeflossen auch in das neue Hochschulgesetz. Im neuen Hochschulgesetz ist es möglich, dass alle Hochschulen beschließen können, für bestimmte Studiengänge auch Personen zuzulassen, die eine studienbezogen besondere Eignung haben, also z. B. eine Ausbildung gemacht haben in einem Beruf, der eigentlich als Voraussetzung gesehen werden kann für einen Studiengang.
Damit werden bestimmte Teile, die nur charakteristisch im Zusammenhang mit Gesamthochschulen existiert haben, jetzt abgeschafft, zurückgeführt, und damit werden alle Teile der jetzt neuen Universität nach universitärem Strickmuster und nach universitären Strukturen reorganisiert.
Warum die Gesamthochschule vor dem Ende steht, dazu hat der Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Otto Roloff, der einer der Motoren dieser Idee war, eine pointierte Meinung.
Dieser Bildungsauftrag ist nicht ernst genug umgesetzt -worden. Wenn man sagt, dass es sich nicht bewährt hat, dieses System, so denke ich, lag es auch an den geringen Möglichkeiten, vielleicht auch an dem geringen Willen, dem tatsächlich zu einem Erfolg zu verhelfen.
Zum Beispiel bei der Mittelzuweisung. Gesamthochschule stand für den Versuch, mehr Chancen für Arbeiterkinder zu scharfen. Wie waren die Erfährungen? Roloff setzte vor allem auf den gegenüber der herkömmlichen Alma mater größeren Praxisbezug des Studiums.
Meine Erfahrung war, dass gerade diejenigen, die über den zweiten Bildungsweg kamen, die also aus den unteren Schichten kamen oder aus der unteren Mittelschicht kamen, die eine Lehre hatten, erst über den Anwendungs- und Problembezug das Interesse an der Theorie geweckt wurde und sie dann auch sehr interessante theoretische Wege mitgegangen sind.
Dagegen sieht Ronge diesen Auftrag der Hochschule als erledigt an.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Zeit, als die Gesamthochschulen eingerichtet wurden, also Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre, und heute besteht ja bereits im Schulbereich und nicht im Tertiärbereich. Im Schulbereich hatten wir damals eine Größenordnung von fünf bis zehn Prozent eines Jahrgangs, der Abitur machte, heute liegt dieser Prozentsatz irgendwo in den Mittdreißigern. Das heißt: Wir haben die Chancengleichheit, wenn man sie bezieht auf Einkommensgruppen oder Statusgruppen wie Arbeiter und Ähnliche, diese Chancengleichheit haben wir über das Schulsystem weitestgehend erreicht.
Weitgehend, fast voll erreicht oder noch Reformbedarf? Um die erst im Dezember vorigen Jahres beschlossene Novellierung des NRW-Hochschulgesetzes hat es genau über diesen Punkt heftige Auseinandersetzungen gegeben - Ende offen. Die Bildungspolitikerin und Landtagsabgeordnete Cornelia Tausch pocht auf den neuen Paragraphen 66:
Das Thema des Zugangs zu den Universitäten auch für Personen über den zweiten Bildungsweg hat sich auch nicht erledigt, sondern ist ein ganzes Stück weit eingeflossen auch in das neue Hochschulgesetz. Im neuen Hochschulgesetz ist es möglich, dass alle Hochschulen beschließen können, für bestimmte Studiengänge auch Personen zuzulassen, die eine studienbezogen besondere Eignung haben, also z. B. eine Ausbildung gemacht haben in einem Beruf, der eigentlich als Voraussetzung gesehen werden kann für einen Studiengang.