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Geschichte aktuell:

Im Mai 1951, vor nunmehr fünfzig Jahren, war es endlich so weit: das erste Mitbestimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland konnte in Kraft treten - die Montanmitbestimmung. Vorausgegangen war in der noch jungen Republik die wohl schwerste Auseinandersetzung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Angefangen hatte alles gleich nach Kriegsende im Sommer 1945. Der Alliierte Kontrollrat bestimmte die politischen und wirtschaftlichen Richtlinien. Er drohte der Schwerindustrie mit Demontage, Enteignung und Entflechtung. Das sorgte für Unruhe, nicht nur bei den Unternehmern, sondern auch bei den Arbeitern. Der heutige DGB-Vorsitzende Dieter Schulte erinnert sich:

Gode Japs |
    "Es waren deutsche Arbeiter und Arbeiterinnen, die sich teilweise auf die Maschinen gesetzt haben, um das zu verhindern. Und die haben gesagt: Das eine haben wir verhindert, jetzt wollen wir auch über das, wie es weitergeht, mitbestimmen."

    Besonders in den Schlüsselindustrien von Kohle und Stahl. Hier hatte die britische Militärregierung 1947 den Gewerkschaften ein Mitbestimmungsrecht zugestanden. Die Besatzer wollten auf diese Weise verhindern, dass sich in Deutschlands einstiger Waffenschmiede im Ruhrgebiet wieder die alten Machtstrukturen etablierten. In die Aufsichtsräte zogen neben fünf Vertretern der Anteilseigner fünf Arbeitnehmer ein. Ein "elfter Mann" wurde als "Neutraler" von beiden Seiten hinzugewählt. Im Nachkriegsdeutschland sollte die Wirtschaft neu geordnet werden. Wirtschaftsdemokratie hieß das Motto. Und dazu gehörte auch eine umfassende, eine paritätische Mitbestimmung. Der erste DGB-Vorsitzende Hans Böckler im Januar 1951:

    "Nicht der Wille zur Macht hat die Gewerkschaften, wie man ihnen böswillig unterstellt, bestimmt, eine gleichberechtigte Stellung für die Arbeitnehmer in der Wirtschaft zu fordern. Sondern vor allem die Erkenntnis, dass der politischen Demokratie die wirtschaftliche Demokratie zur Seite gestellt werden muss."

    Eine Wirtschaftsdemokratie mit weitreichenden Mitsprache- und Beteiligungsrechten: nach 45 nicht nur für die Gewerkschaften die zentrale Voraussetzung für eine funktionsfähige Gesellschaft, sondern auch für die meisten Parteien - bis hinein ins konservative Lager. So forderte Bundeskanzler Konrad Adenauer in seiner ersten Regierungserklärung 1949 eine "Neuordnung der Besitzverhältnisse in den Grundindustrien". Ganz ähnlich wie sein parlamentarischer Widersacher Kurt Schumacher. Der Sozialdemokrat wollte die Schwerindustrien in das "Eigentum des Volkes" überführen. Die wirtschaftliche Mitbestimmung hatte für Schumacher einen ganz besonderen Stellenwert. Vor Betriebsräten in Berlin sagte der SPD-Chef im Frühjahr 50:

    "Die wirtschaftliche Mitbestimmung, das ist ein Komplex, der für den sozialen Fortschritt nicht weniger wichtig ist wie das gleiche, geheime und freie Wahlrecht in den Tagen Ferdinand Lassalles(Applaus)."

    Verfechter einer neuen, transparenten ökonomischen Ordnung war auch Jakob Kaiser, zu jener Zeit Adenauers Stellvertreter in der CDU.

    "Die soziale Marktwirtschaft ist so lange halb sozial, bis durch Mitbestimmung und Mitbeteiligung der Arbeitnehmerschaft in der Wirtschaft eine echte Wirtschaftsdemokratie Verwirklichung findet."

    Aber das sollte ein Traum bleiben, denn unter dem Einfluss der wiedererstarkten Wirtschaftslobby wollte das Kabinett Adenauer bald nach Regierungsantritt die 1947 von den britischen Alliierten in Kraft gesetzte paritätische Mitbestimmung wieder abschaffen - gegen den Widerstand der Gewerkschaften. In Urabstimmungen zeigten die Metall- und Bergarbeiter, dass sie notfalls für ihre Forderungen streiken würden. Die Streikdrohung zwang Adenauer, in den Konflikt einzugreifen. Auch die Arbeitgeber mischten kräftig mit. Sie forderten von der Bundesregierung, den Notstand auszurufen, um einen Streik zu vereiteln. Ihre Kritikpunkte:

    Die Montanmitbestimmung ist das "Ergebnis einer brutalen Erpressung durch die Gewerkschaften". Für die geforderte Neugestaltung der Wirtschaft ist im Rahmen der Rechtsordnung der Bundesrepublik kein Platz. Außerdem wird durch derartige Mitbestimmungsregelungen die Entfaltung der gerade wieder anlaufenden Wirtschaft gefährdet.

    Argumente, die letztlich bis heute in der Diskussion sind, die aber in der Adenauer-Ära besonders heftig umstritten waren. Schließlich setzte sich der Kanzler jedoch über die Kritik der Unternehmer hinweg. Denn nach tagelangen, schwierigen Verhandlungen verständigte er sich mit Hans Böckler. So konnte der DGB-Chef Ende Januar 51 bekannt geben:

    "Die Bundesregierung hat die bindende Erklärung abgegeben, unverzüglich Bundestag und Bundesrat ein Gesetz zu unterbreiten, durch dessen Annahme die zwischen den Sozialpartnern getroffenen Vereinbarungen geltendes Recht werden."

    Damit war klar: die Montanmitbestimmung wird gesetzlich abgesichert. Doch das erlebte der "Vater der Mitbestimmung" nicht mehr. Mitte Februar starb Hans Böckler, 75jährig, in Köln. Mit der Vereinbarung hatte sich Adenauer auch gegen Teile seiner Koalition durchgesetzt. Vor allem die Freien Demokraten und die Deutsche Partei bekämpften als Interessenvertreter der Industrie die festgeschriebene Beteiligung der Arbeiter. So nannte der FDP-Bundestagsabgeordnete und damalige Justizminister Thomas Dehler das Gesetz "eine Missgeburt, das die Rechte der Aktionäre beschränkt". Dem hielt Adenauer entgegen:

    "Ich sehe der Auswirkung des Gesetzes mit Vertrauen entgegen. Ich glaube, umso mehr hierzu berechtigt zu sein, als die Belegschaft dieser Werke und die Gewerkschaften in den vergangenen schweren Jahren starkes Verantwortungsgefühl gegenüber der Allgemeinheit und die Unternehmerschaft sich sozial sehr verständnisvoll gezeigt haben."

    Im April 51 stimmte der Bundestag dann nach einer hitzigen Debatte über das Montan-Mitbestimmungsgesetz ab. Mit den Stimmen von CDU, SPD und Zentrum, gegen etwa 50 Stimmen von FDP, Deutscher Partei und KPD, wurde das Gesetz angenommen. Der spätere CDU-Arbeitsminister Hans Katzer:

    "Das war gewollt. Und wir waren der Meinung: Die Montanmitbestimmung ist ein Anfang. Aber dann hat sich herausgestellt, dass die Wirtschaftskräfte wieder stärker wurden. In der Nachfolgezeit ist diese Montanmitbestimmung, wie ich es gerne gewünscht hätte, nicht auf alle Großunternehmen übertragen worden. Ich habe das sehr bedauert, denn ich war der Meinung: Für die Großunternehmen hätte man auch eine weitergehende Mitbestimmung durchsetzen müssen."

    Für DGB-Chef Dieter Schulte hat die gefundenen Regelung in der Montanindustrie immer noch Modell-Charakter:

    "Weil es geeignet ist, aus betroffenen Menschen, die glauben, nichts verändern zu können, Beteiligte zu machen. Es müssen gleichberechtigte Partner sein. Man muss auf Augenhöhe miteinander verkehren. Das ist der Grundgedanke der paritätischen Mitbestimmung. Und ich halte sie nach wie vor heute immer noch für die Mitbestimmung schlechthin."

    Doch die Montanmitbestimmung blieb eine Ausnahmeregelung in der westdeutschen Wirtschaft. Alle Versuche der Gewerkschaften, sie auf die Gesamtwirtschaft auszudehnen, schlugen fehl. Die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten folgenden, gesetzlichen Schritte gingen den Arbeitnehmer-Vertretern nie weit genug. So auch im Juli 1952, als das Betriebsverfassungsgesetz im Bundestag gegen die Stimmen von SPD und KPD verabschiedet wurde:

    Die Mitwirkungsrechte der Betriebsräte, die in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern zu bilden waren, wurden eng umgrenzt: In personellen Angelegenheiten sollten sie nur bei Kündigung und Einstellung Einspruchsrechte haben; und in wirtschaftlichen Fragen konnten sie nur bei der Änderung des Betriebsziels und bei Stilllegungen mitreden. Auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats von Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten folgte nicht den gewerkschaftlichen Forderungen. Die Arbeitnehmervertreter bekamen nur ein Drittel der Sitze; und ein Arbeitsdirektor im Vorstand - wie in der Montanindustrie - war ebenfalls nicht vorgesehen.

    Enttäuschung also bei den Gewerkschaften. Zufrieden dagegen - die Unternehmer. Für sie war beim Betriebsverfassungsgesetz entscheidend,...

    "... dass die Grundelemente der unternehmerischen Wirtschaft erhalten geblieben sind: Die Entscheidungsfreiheit des Unternehmens über die wirtschaftliche Führung seines Betriebes und die Freiheit unternehmerischer Initiative".

    So liefen nach dem 52er-Gesetz alle Bemühungen der Gewerkschaften, die Mitsprache der Arbeitnehmer weiter voranzutreiben, zunächst ins Leere. Wie auch in der damaligen DDR - wenngleich die offizielle Propaganda dort nie müde wurde, ihre Mitbestimmung zu preisen - wie zum Beispiel 1979 Wolfgang Beyreuther, damals DDR-Staatssekretär für Arbeit und Löhne:

    "Es gibt keinen Abschnitt in der revolutionären Umgestaltung unseres Landes seit 1945, wo die Vorstellungen, die Initiativen und die Taten der Gewerkschaften nicht mitbestimmt hätten. Überall waren sie dabei, überall haben Sie ihre Mitbestimmung ausgeübt."

    Ein Blick in die DDR-Verfassung scheint dies zu bestätigen. Dort heißt es in Artikel 44:

    "Die freien Gewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund ... nehmen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahr".

    Wenn die Gewerkschaften der DDR wirklich frei gewesen wären, auf Grundlage dieser Verfassungsbestimmung im Sinne einer umfassenden Interessenvertretung, dann wäre dies sicherlich eine echte, substantielle Mitbestimmung gewesen. Aber genau das waren sie nicht. Die DDR-Gewerkschaften waren eine Massenorganisation - dem Willen der herrschenden Partei unterworfen. Im Statut des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes FDGB ist nachzulesen:

    "Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund anerkennt die führende Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands."

    Die Interessenvertretung der Werktätigen kam erst an zweiter Stelle. Sie war beschränkt auf das Maß, das die SED setzte. So stellte der SPD-Politiker Herbert Ehrenberg schon in den 70er Jahren fest:

    "Meinen Erfahrungen nach ist Mitbestimmung in Deutschland eine Sache der Bundesrepublik."

    Doch auch in der Bundesrepublik kam das Thema erst 1968 - während der Großen Koalition - wieder auf die Tagesordnung. Der DGB hielt daran fest: die paritätische Mitbestimmung in der Kohle- und Stahlindustrie sollte auf alle Großunternehmen ausgedehnt werden. Doch die gewünschte Reform ließ weiter auf sich warten, obwohl die SPD einen Gesetzentwurf eingebracht hatte. Sie kam erst mit der sozialliberalen Koalition. Bundeskanzler Willy Brandt kündigte in seiner Regierungserklärung 69 eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und eine Ausweitung der Mitbestimmung an:

    "Wir wollen die demokratische Gesellschaft, zu der alle mit ihren Gedanken zu einer erweiterten Mitverantwortung und Mitbestimmung beitragen sollen."

    Doch beide Vorhaben wurden in der Folgezeit zu einer Belastung für die rot-gelbe Regierung. Das neue Betriebsverfassungsgesetz wurde schließlich - nach zähem Ringen - im November 71 vom Bundestag verabschiedet - mit der Koalition stimmten 27 CDU-Abgeordnete. Gegenüber dem Gesetz aus dem Jahre 1952 brachte es zahlreiche Verbesserungen:

    Der einzelne Arbeitnehmer erhielt eine eigene betriebsverfassungsrechtliche Position; die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates wurden erweitert und gestärkt; die Vertretung der Jugendlichen wurde ausgebaut; und schließlich wurde die Position der Gewerkschaften in der Betriebsverfassung anerkannt und gesichert./

    Das sahen die Gewerkschaften als "erheblichen Fortschritt". Sie hatten aber auch Kritikpunkte:

    Die Aufspaltung der Belegschaft in Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte. Und: kaum wirksame Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Fragen.

    Folgerichtig nannte der damalige DGB-Chef Heinz Oskar Vetter 1972 die Mitbestimmung auf Unternehmensebene die "Forderung Nummer eins" der Gewerkschaften. Dagegen organisierten die Arbeitgeber im März 74 einen Kongress mit dem Titel "Marktwirtschaft oder Gewerkschaftsstaat". Die Auseinandersetzung spitzte sich zu. Dennoch: die Koalition konnte sich - 1976 - auf ein neues Mitbestimmungsgesetz verständigen - mit folgenden Eckpunkten:

    In Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmer beschäftigen, wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer eingeführt. Die Aufsichtsräte dieser Unternehmen müssen mit der gleichen Zahl von Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt werden, wobei die Größe des Aufsichtsrats von der Zahl der Belegschaftsmitglieder abhängt.

    Aber auch diese Neuregelung ging den Gewerkschaften nicht weit genug:

    Leitende Angestellte, die nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom März 1974 ausdrücklich unternehmerische Funktionen haben, werden der Arbeitnehmerseite zugezählt. Der von der Kapitalseite bestellte Aufsichtsratsvorsitzende hat für den Fall wiederholter Stimmengleichheit in Abstimmungen eine zweite Stimme. Die Arbeitnehmerseite hat - anders als bei der Montanmitbestimmung - keinen entscheidenden Einfluss auf die Benennung oder Ablehnung des Arbeitsdirektors im Vorstand.

    Soweit die Gewerkschaftskritik. Auch die Arbeitgeber konnten sich mit dem Mitbestimmungsgesetz 76 nicht anfreunden. Sie bemängelten:

    Die Grundgesetz-Garantie des Privateigentums und die unternehmerische Freiheit werden verletzt. Und: Die Beteiligung der Gewerkschaften im Aufsichtsrat bedeuten einen Informationsvorteil für die Gewerkschaften, der die Tarifautonomie außer Kraft setzt.

    So gingen die Unternehmer in die Offensive: über den Rechtsweg. Ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde jedoch abgewiesen. Dennoch: Der damalige Arbeitgeberpräsident Otto Esser fand Gefallen am Urteil:

    "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Mitbestimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und wir werden diese Entscheidung selbstverständlich respektieren. Wegen der im Urteil vorgenommenen Grenzziehungen kann die Entscheidung nicht als verfassungsrechtliche Unbedenklichkeitsentscheidung für weitergehende gewerkschaftliche Mitbestimmungsvorstellungen verstanden werden."

    Das Urteil vom März 79 fasste die Grenzen weitergehender Mitbestimmungsformen sehr eng, so dass eine Ausdehnung der Parität, also eine gleichgewichtige Zusammensetzung in den Aufsichtsräten, seitdem nicht mehr auf der politischen Tagesordnung steht. Politisch aktuell hingegen weiterhin: die Reform der betrieblichen Mitbestimmung, also für Betriebs- und Personalräte. Walter Riester hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der noch vor der diesjährigen Sommerpause verabschiedet werden soll:

    "Was machen wir? Ein Gesetz, das 30 Jahre alt ist und das damals die Arbeitswelt der 60er Jahre wiedergegeben hat, das reformieren wir. Wenn man mal weiß, was sich in den Betrieben verändert und bei den Menschen in der Arbeit verändert, dann ist hier ein dringender Handlungsbedarf. Und Arbeitgeber, die den nicht sehen, die mögen bitte auch in anderen Bereichen sagen: 'Wir wollen keine Reformen, sondern lasst alles beim Alten. Wir sind strukturkonservativ.' Aber man kann nicht sagen: 'Man braucht Reformen im Steuerrecht und eine Rentenreform' - da wo es den Arbeitgebern passt -, 'aber dort, wo es um die Demokratie der Menschen in den Betrieben geht, da wollen wir keine Reformen'. Das passt nicht zusammen."

    Die Arbeitgeber sind bislang gegen jedes Gesetzesvorhaben für mehr Arbeitnehmer-Beteiligung Sturm gelaufen, auch wenn sie mit der Betriebsrätearbeit durchaus zufrieden sind. Das sieht auch der frühere Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt. Er scheint sich mit den bisherigen Mitbestimmungsregelungen abgefunden zu haben, ist aber strikt gegen eine Ausweitung nach den Riester'schen Plänen:

    "Wir haben in Deutschland die in der Gesamtheit weltweit weitestgehenden Mitbestimmungsregelungen. Wir haben uns als deutsche Wirtschaft an unsere Mitbestimmung gewöhnt. Wir können mit diesen Regelungen in den Unternehmen umgehen. Ich sage sogar: Wir können die Mitbestimmungsregelungen in den allermeisten Fällen - von Ausnahmen natürlich abgesehen - auch erfolgreich in den Unternehmen umsetzen. Es gibt aber keinerlei Grund für eine Ausweitung. Ich vermag keinen vernünftigen Grund zu erkennen, warum eine Ausweiterung erforderlich ist, warum wir mehr Regulierung, mehr Bürokratisierung und natürlich auch warum wir mehr Kosten für die Betriebsverfassung und für die Mitbestimmung aufwenden sollten."

    DGB-Chef Dieter Schulte hält diese Kritikpunkte für nicht stichhaltig. Sie seien vielmehr von der Arbeitgeberseite vorgeschoben:

    "Was sie wollen, ist unbeschränkte unternehmerische Macht. Alles andere verteufeln sie als Angriff auf das freie Unternehmertum. Wenn sie als Unternehmer wieder den "Herrn im Hause"-Standpunkt spielen wollen, dann sag' ich ihnen: Wenn sie den Ärger haben wollen, dann können sie den Ärger in diesem Jahr an dieser Stelle auch bekommen."

    Einen kleinen Vorgeschmack darauf gab es heute am "Tag der Arbeit" - bei den rund eintausend vom DGB organisierten Mai-Kundgebungen. Sie standen unter dem Motto "Zukunft braucht alle Köpfe. Mitbestimmung gewinnt."