"Wir haben also bei vier Frauen fortschreitende Schwangerschaften erzielen können."
Die Erfolgsmeldung Trotnows: In seinem Labor war menschliches Leben erzeugt worden. Die Zeugung hatte im Reagenzglas stattgefunden, in vitro.
Sie war das Ergebnis einer medizinisch aufwändigen Prozedur. Die Erlanger Mediziner hatten den Frauen - nach einer Hormonbehandlung - zunächst in einer Operation Eizellen entnommen.
"Indem das Ei-Bläschen mit einem Unterdruck mit einer Nadel anpunktiert wird, und die Flüssigkeit des Ei-Bläschens in einem Reagenzglas aufgefangen wird, und das Reagenzglas wird dann von einem Boten vom Operationssaal in das biologische Labor gebracht. Wenn die Eizelle gefunden ist, wird das nächste Ei-Bläschen punktiert."
Im Labor wurden Eizellen und Samen gemischt und zehn Stunden zur Befruchtung in einen 37 Grad warmen Brutschrank geschoben. Als die befruchteten Einzellen sich einige Male geteilt hatten, verpflanzten die Mediziner die winzigen Embryonen in die Gebärmutter der Frauen. Dann hieß es: Warten und Hoffen - auf eine erfolgreiche Schwangerschaft.
Am 16. April 1982 war es so weit.
"Jetzt endlich ist also das Erlanger so genannte Retortenbaby offiziell geboren."
Der Hörsaal der Universitätsfrauenklinik Erlangen war gut gefüllt mit Medienvertretern, als Klinikdirektor Karl Günther Ober die Geburt des ersten Kindes in Deutschland bekannt gab, das außerhalb des Mutterleibes gezeugt worden war.
Prof. Ober hat noch einmal die offiziellen Daten angegeben: Das Kind wog bei der Geburt 4.150 Gramm und hatte eine Körperlänge von 53 Zentimetern.
Eine dreißig Jahre alte Frau hatte es zur Welt gebracht,
berichtete damals die Frankfurter Allgemeine Zeitung,
Professor Ober sagte weiter, bei der Geburt sei der Kaiserschnitt nötig geworden. Der Mutter gehe es sehr gut.
Prof. Ober hat ausgeführt, dass auf dem Ultraschallbild zu sehen war, dass der Kopfumfang des Kindes 46,5 Zentimeter betrug - es ist ein sehr kräftiger Knabe - und er sagte, dass es heute auf der ganzen Welt in guten Kliniken üblich sei, Kinder mit einem solch großen Kopfumfang durch Kaiserschnitt zu entbinden, um dem Kind und der Mutter Qualen zu ersparen.
Die Klinik hielt Identität von Mutter und Kind streng geheim - das gilt bis heute. Nur den Vornamen des Jungen verrieten die Ärzte: Oliver.
Oliver aus dem Glas,
titelte denn auch die Wochenzeitung "Die Zeit".
Nun haben also auch die Deutschen ihr "Retortenbaby". Eine Sensation ist Olivers Geburt freilich nicht, allenfalls ein sehr freudiges Ereignis für seine bislang kinderlosen Eltern aus dem mittelfränkischen Langensendelbach und für das Ärzteteam um Professor Siegfried Trotnow. Vor fast vier Jahren, im Juli 1978 hatte die Geburt von lovely Louise Brown in England gezeigt, dass die künstliche Befruchtung im Reagenzglas und die anschließende Verpflanzung des Embryos in den Mutterleib "technisch machbar" ist.
Die künstliche Befruchtung, die In-vitro-Fertilisation, blieb zunächst ein experimentelles Verfahren. Denn Patrick Streptoe und Robert Edwards, die geistigen Väter von Louise Brown, schwiegen sich über technische Details aus. Die deutschen Mediziner mussten die Reagenzglas-Befruchtung für sich neu erfinden. Klaus Diedrich von der Frauenklinik Lübeck der Universität Schleswig Holstein.
Das erste Kind nach In-vitro-Fertilisation und Übertragung einer Eizelle wurde ja 1978 geboren in England. Es hat dann schon noch einige Zeit gedauert, bis wir auch in Deutschland so weit waren. Es gab ein Kopf an Kopf Rennen zwischen drei Universitätskliniken: Erlangen, Lübeck und Kiel. Und die erste Geburt wurde dann vermeldet 1982 in Erlangen. Wir in Lübeck waren die zweiten, und dann kam Kiel als drittes hinterher. Wir haben uns vorher viele Jahre damit beschäftigt. Es ist eine mühsame Sache, die dann auch irgendwann Gott sei Dank zum Erfolg geführt hat.
Mit der Geburt von Oliver aus Erlangen flammte eine öffentliche Debatte neu auf: Ist die künstliche Befruchtung ethisch vertretbar?
"Also, ich finde das nicht gut weil ich da eine Gefahr sehe für die Zukunft. "
"Ich weiß nicht, das ist vielleicht so eine reine Gefühlssache, aber ich find' das unnormal und unnatürlich."
"Dass eines Tages eben Babys vom Fließband kommen, dass man Babys also durch die Genforschung richtig herstellen kann - wie man sie haben will. Dass der eine eben unheimlich schlau ist auf einem Gebiet Mathematiker oder so, also ich hab da richtig Angst vor. "
"Ja, man muss doch mal an die Frauen denken, die sonst unerfüllt bleiben, wenn sie nicht schwanger werden, das Erlebnis nicht haben. "
"Es war sehr viel Unkenntnis damals. Was machen die da eigentlich?"
Klaus Diedrich von der Frauenklinik Lübeck der Universität Schleswig Holstein.
"Der Embryo war auf einmal verfügbar im Reagenzglas. Natürlich auch Zugriffsmöglichkeiten. Der Phantasie waren keine Grenzen gesetzt. Manipulationsmöglichkeiten. Es wurde ja schon von Genmanipulation gesprochen damals. Es war viel Unruhe in Deutschland. Insbesondere in Deutschland. Vor dem Hintergrund unserer Geschichte im dritten Reich. Man hatte Angst, da würde wieder irgendwas in einer Hexenküche gemacht werden, mit Missbrauchsmöglichkeiten. Wir waren schon sehr in der Schusslinie."
Kritik an der künstlichen Befruchtung kam damals auch von radikal-feministischer Seite - mitunter mit "handfesten Argumenten", erinnert sich Liselotte Mettler, Reproduktionsmedizinerin an der Universität Schleswig Holstein in Kiel.
"Uns ist das Labor zerstört worden hier, von einer Gruppe "Rote Zora". Die Frauenbewegung, die gesagt haben: Mit Frauen darf man so was nicht machen. Da ist uns das ganze Labor zerstört worden, da haben wir Polizeischutz gehabt, weil sie uns angegriffen haben, und es ist einigen Arbeitsgruppen so gegangen."
Noch im April 1982 kam es zu ersten Diskussionen zwischen Medizinern und Theologen - in der Katholischen Akademie in Bayern. Die Position der Amtskirche erläuterte der katholische Moraltheologe Joseph Georg Ziegler von der Universität Mainz.
"Es geht um den Schutz der personalen Zeugung vor dem Abgleiten in technische Befruchtung. Unmissverständlich resümiert Pius XII.. Ich zitiere: Bezüglich der Versuche der künstlichen menschlichen Befruchtung in vitro möge der Hinweis genügen, dass sie als unmoralisch und absolut unstatthaft zu verwerfen ist - Schluss des Zitates."
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine künstliche Befruchtung mit dem Eheverständnis der katholischen Kirche vereinbar ist. Ziegler zitiert Papst Johannes Paul II.
"Der eheliche Akt ist in seinem natürlichen Gefüge, eine persönliche Betätigung. Der Ausdruck des gegenseitigen sich Schenkens ist. Das ist viel mehr als die Vereinigung von zwei Keimen, die auch künstlich zustande kommen kann - also ohne die natürliche Handlung der Gatten."
Die von Ziegler zitierten Päpste lehnten die künstliche Befruchtung ab. Es handele sich aber nicht um ein für Katholiken bindendes Verbot, betonte der Moraltheologe.
"Gelangt der Einzelne nach reiflicher Prüfung zu einem andere Ergebnis, ist dieses für ihn im Gewissen verpflichtend. Eine alte theologische Lehre - schon beim Thomas von Aquin nachzulesen."
Der Münchener Moraltheologe Johannes Gründel sah in der künstlichen Befruchtung ein Mittel zur Erfüllung des Kinderwunsches. Das heißt: Künstliche Befruchtung und katholische Ehe haben das gleiche Ziel.
"Hier dient nun die künstliche, die artifizielle Befruchtung, eigentlich der Vollendung des Liebesaktes und der Ehe als ganzer. Unter diesem Aspekt könnte ich eine künstliche Befruchtung nicht einfach als naturwidrigen Akt bezeichnen, der sich zerstörend auf die eheliche Gemeinschaft auswirkt sondern im Gegenteil. Er würde gerade dem Gelingen der Ehe und ihrer Liebe dienen und ließe sich sittlich verantworten."
In den 80er Jahren wurde die künstliche Befruchtung auch zu einem Thema in der Politik. Ziel der Politiker war, Richtlinien für das schnell wachsende Feld der Reproduktionsmedizin zu erstellen. Im Dezember 1990, wenige Wochen nach der deutsch-deutschen Vereinigung, verabschiedete der deutsche Bundestag das so genannte "Embryonenschutzgesetz". Klaus Diedrich von der Universität Schleswig Holstein:
"Im Grunde aus der Angst der Politiker heraus, die aus der Bevölkerung aufgenommen haben: Was machen die da eigentlich?
Gibt es da Missbrauchsmöglichkeiten? Das wollte man verhindern. Deshalb ist das Embryonenschutzgesetz gemacht worden, und es hat ja auch gegriffen. Es hat uns Reproduktionsmedizinern einen festen Rahmen gegeben, in dem wir arbeiten dürfen."
Im Fokus des Gesetzes steht die Frage: Wann beginnt menschliches Leben? - So heißt es in Paragraph acht:
"Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an."
Aus zwei nicht schutzwürdigen Zellen, der Eizelle einer Frau und der Samenzelle eines Mannes, entsteht eine Zelle mit einem gemeinsamen Erbgut. Diese befruchtete Eizelle ist nach Definition des deutschen Embryonenschutzgesetzes bereits ein Embryo - genetisch identisch mit dem Menschen, der heranwächst. Damit zieht das Embryonenschutzgesetz eine klare Grenze. Der Embryo wird durch das Gesetz in Deutschland besser geschützt als in den meisten anderen europäischen Ländern.
"Ein Embryo ist nicht außerhalb der Rechtsgemeinschaft."
Dietmar Mieth, Professor für Katholische Moraltheologie an der Universität Tübingen.
"Es ist nicht nur so, dass der Uterus nach dem Embryo ruft, sondern der Embryo in seiner Entwicklung tendiert auch zu dieser Einpflanzung. Deswegen meine ich, dass in unserer Rechtsgemeinschaft der Embryo einen Status hat, der dem eines Menschen insofern gleichkommt, als der Embryo ja nur ein mögliches Recht hat und das ist das Lebensrecht. Wir werden auch Demente und Menschen, die im Koma liegen, als Mitglieder der Rechtsgemeinschaft betrachten, auch wenn sie es aktuell nicht sind. Entweder man ist ein Mensch oder man ist kein Mensch."
Seit 16 Jahren gilt das deutsche Embryonenschutzgesetz. Inzwischen haben Reproduktionsmediziner neue Techniken und Verfahren entwickelt. In vielen Ländern stellen Mediziner mehr Embryonen her, als sie benötigen. Sie untersuchen die Embryonen und wählen aus, welcher die besten Entwicklungschancen hat. Nur diesen einen pflanzen sie ein.
So konnte die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung deutlich erhöht werden. Und es kommen weniger Zwillinge oder Drillinge als Folge der künstlichen Befruchtung zur Welt.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet diese neuen Verfahren. Deshalb äußern Reproduktionsmediziner in Deutschland immer häufiger Kritik an dem Gesetz. Sie sehen einen Wertungswiderspruch zwischen dem strengen Embryonenschutzgesetz einerseits und dem Abtreibungs-Paragraphen 218 andererseits.
"Ich versuche immer meinen ausländischen Kollegen etwas überspitzt klar zu machen, dass man in Deutschland als Embryo nur sicher lebt, so lange man im Reagenzglas lebt. Wenn dieser Embryo im Uterus ankommt, sich eingepflanzt hat und zu einer Schwangerschaft sich entwickelt, in dem Augenblick wird es für ihn gefährlich, weil er nach dem Paragrafen 218 eigentlich zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft - es muss nur eine Indikation vorliegen - abgetrieben werden darf."
In Europa gibt es keine einheitliche Gesetzgebung zur Reproduktionsmedizin. Jedes Land hat eigene gesetzliche Regelungen. Wenn ein Paar genügend Geld hat, kann es sich aussuchen, in welchem Land es sich zu Nachwuchs verhelfen lässt. Das Schlagwort des "Reproduktions-Tourismus" macht die Runde. Häufige Ziele sind Spanien, Belgien und einige osteuropäische Länder. Klaus Diedrich von der Universitätsklinik in Lübeck.
"Ich würde zum Beispiel einer Patientin nie empfehlen, in das osteuropäische Ausland zu gehen, weil hier doch die In-vitro-Fertilisation unter ja nur mäßiger Kontrolle auch Qualitätskontrolle abläuft. So dass hier die Risiken einer Behandlung für unsere Paare sicherlich deutlich verschärft sind. (...) Wenn sie in die Universitätsklinik nach Brüssel geht, für mich das führende reproduktionsmedizinische Zentrum weltweit, viele neue Entwicklungen sind aus dieser Klinik gekommen, so ist sie dort gut aufgehoben und auch sicher mit einer hohen Chance zu einer Schwangerschaft zu kommen."
Sehr häufig geht es um den Wunsch, ein nicht behindertes Kind zu bekommen. Bestimmte erbliche Krankheiten lassen sich durch einen Gentest am Embryo ausschließen - die so genannte "Prä-Implantations-Diagnostik". Nutzen wollen diese Technik vor allem Paare, die bereits ein behindertes Kind haben oder die wissen, dass sie ein hohes genetisches Risiko tragen.
"Ich hab mal ein Paar, wo ich meinte, hier ist eine Indikation für eine Prä-Implantations-Diagnostik, nach Brüssel geschickt. Ich hab ja nichts gemacht. Ich habe die nur beraten über die Möglichkeit. Und der "Spiegel" schrieb nun einen Artikel drüber, mein Name wurde genannt, und es wurde dann von einer Frauengruppierung eine Anzeige gegen mich erstattet. Bei der Staatsanwaltschaft. (...) Ich würde es immer wieder tun. Aber man steht da schon leicht vor dem Staatsanwalt."
"Für die Prä-Implantationsdiagnostik haben Sie in Deutschland hervorragende genetische Zentren. Aber die Leute dürfen nicht behandelt werden."
Paul Devroey, Reproduktionsmediziner an der Freien Universität in Brüssel.
"Bei der Prä-Implantations-Diagnostik schauen wir nach einer Krankheit. Das hat nichts mit Screening oder Manipulation zu tun. Es geht nur um eine Krankheit. "
Die Paare wollen sicher sein, dass ihr Kind diese eine genetische Krankheit nicht bekommt. Absolute Sicherheit, dass das Kind rundum gesund zur Welt kommen wird, können die Ärzte nicht geben. In Brüssel trifft Paul Devroey Paare nicht nur aus Deutschland, sondern aus allen europäischen Ländern mit strenger Gesetzgebung wie Irland, Österreich und neuerdings auch Italien.
"Ich habe schreckliche Situationen erlebt. Einmal stand morgens um sieben - völlig aufgelöst - ein Paar aus Italien vor meiner Tür. Um die 25 Jahr alt. Sie kamen aus Sizilien nach Brüssel. In gebrochenem Englisch berichteten Sie mir, dass sie ein behindertes Kind hätten, das im Rollstuhl sitzt. Nun wollten sie unbedingt ein zweites Kind, aber das Risiko ließ ihnen keine Ruhe. Sie waren völlig verzweifelt."
Über die europäische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Embryologie setzt sich Paul Devroey seit vielen Jahren für eine einheitliche Regelung in Europa ein - bisher ohne Erfolg.
"Eine existierende Technik einfach zu verbieten, das ist doch dumm. Wenn man in Aachen oder Köln ins Gefängnis gehen muss, und Applaus bekommt, wenn man das gleiche in Lüttich tut. Einfach dumm. Gerne würde ich die Politiker einladen, sich das vor Ort anzuschauen und mit den Eltern zu reden. Die Politiker wissen einfach nicht, was wirklich los ist."
Nach Ansicht von Paul Devroey ist es jetzt Aufgabe der europäischen Politiker, etwas zu unternehmen.
"Dieses Konzept des Medizin-Tourismus ist doch schrecklich. Bei mir in der Klinik waren schon viele Paare aus Deutschland. Die kennen die Gesetze und wissen genau, wo sie hin müssen. Aber das sind immer nur wohlhabende Leute, die sich die Behandlung leisten können. Nur für sie gibt es diese Möglichkeit."
Über ein Verbot der künstlichen Befruchtung wird heute in Deutschland nicht mehr diskutiert. Sie ist ein akzeptiertes Verfahren. Auch von der katholischen Kirche gibt es längst keinen Widerstand mehr. Außer, wenn Embryonen ausgewählt und aussortiert werden. Die Prä-Implantations-Diagnostik wird von ihr deshalb abgelehnt. Geändert hat sich die Finanzierung. Wurden zu Beginn die Kosten für die künstliche Befruchtung von den Krankenkassen vollständig übernommen, müssen Paare seit drei Jahren einen großen Teil der Kosten selbst übernehmen. Der Lübecker Reproduktionsmediziner Klaus Diedrich.
"Vor diesem Gesundheitsmodernisierungsgesetz - es trat im Januar 2004 in Kraft - hatten wir über 100.000 Behandlungen pro Jahr in Deutschland mit dem Ziel, Eizellen zu entnehmen, zu befruchten, und den Embryo zurück zu setzen, Ziel: Schwangerschaft. Dadurch, dass durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Kosten nur noch zur Hälfte von den Krankenkassen übernommen werden. Zur Hälfte die Kosten heißt: 1.500, 2.000 Euro müssen von den Patienten selbst bezahlt werden für die Medikamente und für die Behandlung, ist die Zahl dramatisch zurück gegangen, seit Januar 2004 auf etwa 50.000."
Das heißt, die Zahl der künstlichen Befruchtungen hat sich halbiert.
Die deutschen Reproduktionsmediziner fordern ein Gesetz, das die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland neu regelt und das 16 Jahre alte Embryonenschutzgesetz ablöst. Es soll einige neue Techniken zulassen.
"Das sind wir unseren Patienten schuldig. Sie nach dem Standard zu behandeln, wie er uns aus dem Ausland vorgegeben wird. Und hier würde ich auch den Schwerpunkt eines neuen Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes sehen."
Die Forderungen sind seit Jahren bekannt. Ein neues Gesetz aber ist nicht in Sicht.
Die Erfolgsmeldung Trotnows: In seinem Labor war menschliches Leben erzeugt worden. Die Zeugung hatte im Reagenzglas stattgefunden, in vitro.
Sie war das Ergebnis einer medizinisch aufwändigen Prozedur. Die Erlanger Mediziner hatten den Frauen - nach einer Hormonbehandlung - zunächst in einer Operation Eizellen entnommen.
"Indem das Ei-Bläschen mit einem Unterdruck mit einer Nadel anpunktiert wird, und die Flüssigkeit des Ei-Bläschens in einem Reagenzglas aufgefangen wird, und das Reagenzglas wird dann von einem Boten vom Operationssaal in das biologische Labor gebracht. Wenn die Eizelle gefunden ist, wird das nächste Ei-Bläschen punktiert."
Im Labor wurden Eizellen und Samen gemischt und zehn Stunden zur Befruchtung in einen 37 Grad warmen Brutschrank geschoben. Als die befruchteten Einzellen sich einige Male geteilt hatten, verpflanzten die Mediziner die winzigen Embryonen in die Gebärmutter der Frauen. Dann hieß es: Warten und Hoffen - auf eine erfolgreiche Schwangerschaft.
Am 16. April 1982 war es so weit.
"Jetzt endlich ist also das Erlanger so genannte Retortenbaby offiziell geboren."
Der Hörsaal der Universitätsfrauenklinik Erlangen war gut gefüllt mit Medienvertretern, als Klinikdirektor Karl Günther Ober die Geburt des ersten Kindes in Deutschland bekannt gab, das außerhalb des Mutterleibes gezeugt worden war.
Prof. Ober hat noch einmal die offiziellen Daten angegeben: Das Kind wog bei der Geburt 4.150 Gramm und hatte eine Körperlänge von 53 Zentimetern.
Eine dreißig Jahre alte Frau hatte es zur Welt gebracht,
berichtete damals die Frankfurter Allgemeine Zeitung,
Professor Ober sagte weiter, bei der Geburt sei der Kaiserschnitt nötig geworden. Der Mutter gehe es sehr gut.
Prof. Ober hat ausgeführt, dass auf dem Ultraschallbild zu sehen war, dass der Kopfumfang des Kindes 46,5 Zentimeter betrug - es ist ein sehr kräftiger Knabe - und er sagte, dass es heute auf der ganzen Welt in guten Kliniken üblich sei, Kinder mit einem solch großen Kopfumfang durch Kaiserschnitt zu entbinden, um dem Kind und der Mutter Qualen zu ersparen.
Die Klinik hielt Identität von Mutter und Kind streng geheim - das gilt bis heute. Nur den Vornamen des Jungen verrieten die Ärzte: Oliver.
Oliver aus dem Glas,
titelte denn auch die Wochenzeitung "Die Zeit".
Nun haben also auch die Deutschen ihr "Retortenbaby". Eine Sensation ist Olivers Geburt freilich nicht, allenfalls ein sehr freudiges Ereignis für seine bislang kinderlosen Eltern aus dem mittelfränkischen Langensendelbach und für das Ärzteteam um Professor Siegfried Trotnow. Vor fast vier Jahren, im Juli 1978 hatte die Geburt von lovely Louise Brown in England gezeigt, dass die künstliche Befruchtung im Reagenzglas und die anschließende Verpflanzung des Embryos in den Mutterleib "technisch machbar" ist.
Die künstliche Befruchtung, die In-vitro-Fertilisation, blieb zunächst ein experimentelles Verfahren. Denn Patrick Streptoe und Robert Edwards, die geistigen Väter von Louise Brown, schwiegen sich über technische Details aus. Die deutschen Mediziner mussten die Reagenzglas-Befruchtung für sich neu erfinden. Klaus Diedrich von der Frauenklinik Lübeck der Universität Schleswig Holstein.
Das erste Kind nach In-vitro-Fertilisation und Übertragung einer Eizelle wurde ja 1978 geboren in England. Es hat dann schon noch einige Zeit gedauert, bis wir auch in Deutschland so weit waren. Es gab ein Kopf an Kopf Rennen zwischen drei Universitätskliniken: Erlangen, Lübeck und Kiel. Und die erste Geburt wurde dann vermeldet 1982 in Erlangen. Wir in Lübeck waren die zweiten, und dann kam Kiel als drittes hinterher. Wir haben uns vorher viele Jahre damit beschäftigt. Es ist eine mühsame Sache, die dann auch irgendwann Gott sei Dank zum Erfolg geführt hat.
Mit der Geburt von Oliver aus Erlangen flammte eine öffentliche Debatte neu auf: Ist die künstliche Befruchtung ethisch vertretbar?
"Also, ich finde das nicht gut weil ich da eine Gefahr sehe für die Zukunft. "
"Ich weiß nicht, das ist vielleicht so eine reine Gefühlssache, aber ich find' das unnormal und unnatürlich."
"Dass eines Tages eben Babys vom Fließband kommen, dass man Babys also durch die Genforschung richtig herstellen kann - wie man sie haben will. Dass der eine eben unheimlich schlau ist auf einem Gebiet Mathematiker oder so, also ich hab da richtig Angst vor. "
"Ja, man muss doch mal an die Frauen denken, die sonst unerfüllt bleiben, wenn sie nicht schwanger werden, das Erlebnis nicht haben. "
"Es war sehr viel Unkenntnis damals. Was machen die da eigentlich?"
Klaus Diedrich von der Frauenklinik Lübeck der Universität Schleswig Holstein.
"Der Embryo war auf einmal verfügbar im Reagenzglas. Natürlich auch Zugriffsmöglichkeiten. Der Phantasie waren keine Grenzen gesetzt. Manipulationsmöglichkeiten. Es wurde ja schon von Genmanipulation gesprochen damals. Es war viel Unruhe in Deutschland. Insbesondere in Deutschland. Vor dem Hintergrund unserer Geschichte im dritten Reich. Man hatte Angst, da würde wieder irgendwas in einer Hexenküche gemacht werden, mit Missbrauchsmöglichkeiten. Wir waren schon sehr in der Schusslinie."
Kritik an der künstlichen Befruchtung kam damals auch von radikal-feministischer Seite - mitunter mit "handfesten Argumenten", erinnert sich Liselotte Mettler, Reproduktionsmedizinerin an der Universität Schleswig Holstein in Kiel.
"Uns ist das Labor zerstört worden hier, von einer Gruppe "Rote Zora". Die Frauenbewegung, die gesagt haben: Mit Frauen darf man so was nicht machen. Da ist uns das ganze Labor zerstört worden, da haben wir Polizeischutz gehabt, weil sie uns angegriffen haben, und es ist einigen Arbeitsgruppen so gegangen."
Noch im April 1982 kam es zu ersten Diskussionen zwischen Medizinern und Theologen - in der Katholischen Akademie in Bayern. Die Position der Amtskirche erläuterte der katholische Moraltheologe Joseph Georg Ziegler von der Universität Mainz.
"Es geht um den Schutz der personalen Zeugung vor dem Abgleiten in technische Befruchtung. Unmissverständlich resümiert Pius XII.. Ich zitiere: Bezüglich der Versuche der künstlichen menschlichen Befruchtung in vitro möge der Hinweis genügen, dass sie als unmoralisch und absolut unstatthaft zu verwerfen ist - Schluss des Zitates."
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob eine künstliche Befruchtung mit dem Eheverständnis der katholischen Kirche vereinbar ist. Ziegler zitiert Papst Johannes Paul II.
"Der eheliche Akt ist in seinem natürlichen Gefüge, eine persönliche Betätigung. Der Ausdruck des gegenseitigen sich Schenkens ist. Das ist viel mehr als die Vereinigung von zwei Keimen, die auch künstlich zustande kommen kann - also ohne die natürliche Handlung der Gatten."
Die von Ziegler zitierten Päpste lehnten die künstliche Befruchtung ab. Es handele sich aber nicht um ein für Katholiken bindendes Verbot, betonte der Moraltheologe.
"Gelangt der Einzelne nach reiflicher Prüfung zu einem andere Ergebnis, ist dieses für ihn im Gewissen verpflichtend. Eine alte theologische Lehre - schon beim Thomas von Aquin nachzulesen."
Der Münchener Moraltheologe Johannes Gründel sah in der künstlichen Befruchtung ein Mittel zur Erfüllung des Kinderwunsches. Das heißt: Künstliche Befruchtung und katholische Ehe haben das gleiche Ziel.
"Hier dient nun die künstliche, die artifizielle Befruchtung, eigentlich der Vollendung des Liebesaktes und der Ehe als ganzer. Unter diesem Aspekt könnte ich eine künstliche Befruchtung nicht einfach als naturwidrigen Akt bezeichnen, der sich zerstörend auf die eheliche Gemeinschaft auswirkt sondern im Gegenteil. Er würde gerade dem Gelingen der Ehe und ihrer Liebe dienen und ließe sich sittlich verantworten."
In den 80er Jahren wurde die künstliche Befruchtung auch zu einem Thema in der Politik. Ziel der Politiker war, Richtlinien für das schnell wachsende Feld der Reproduktionsmedizin zu erstellen. Im Dezember 1990, wenige Wochen nach der deutsch-deutschen Vereinigung, verabschiedete der deutsche Bundestag das so genannte "Embryonenschutzgesetz". Klaus Diedrich von der Universität Schleswig Holstein:
"Im Grunde aus der Angst der Politiker heraus, die aus der Bevölkerung aufgenommen haben: Was machen die da eigentlich?
Gibt es da Missbrauchsmöglichkeiten? Das wollte man verhindern. Deshalb ist das Embryonenschutzgesetz gemacht worden, und es hat ja auch gegriffen. Es hat uns Reproduktionsmedizinern einen festen Rahmen gegeben, in dem wir arbeiten dürfen."
Im Fokus des Gesetzes steht die Frage: Wann beginnt menschliches Leben? - So heißt es in Paragraph acht:
"Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an."
Aus zwei nicht schutzwürdigen Zellen, der Eizelle einer Frau und der Samenzelle eines Mannes, entsteht eine Zelle mit einem gemeinsamen Erbgut. Diese befruchtete Eizelle ist nach Definition des deutschen Embryonenschutzgesetzes bereits ein Embryo - genetisch identisch mit dem Menschen, der heranwächst. Damit zieht das Embryonenschutzgesetz eine klare Grenze. Der Embryo wird durch das Gesetz in Deutschland besser geschützt als in den meisten anderen europäischen Ländern.
"Ein Embryo ist nicht außerhalb der Rechtsgemeinschaft."
Dietmar Mieth, Professor für Katholische Moraltheologie an der Universität Tübingen.
"Es ist nicht nur so, dass der Uterus nach dem Embryo ruft, sondern der Embryo in seiner Entwicklung tendiert auch zu dieser Einpflanzung. Deswegen meine ich, dass in unserer Rechtsgemeinschaft der Embryo einen Status hat, der dem eines Menschen insofern gleichkommt, als der Embryo ja nur ein mögliches Recht hat und das ist das Lebensrecht. Wir werden auch Demente und Menschen, die im Koma liegen, als Mitglieder der Rechtsgemeinschaft betrachten, auch wenn sie es aktuell nicht sind. Entweder man ist ein Mensch oder man ist kein Mensch."
Seit 16 Jahren gilt das deutsche Embryonenschutzgesetz. Inzwischen haben Reproduktionsmediziner neue Techniken und Verfahren entwickelt. In vielen Ländern stellen Mediziner mehr Embryonen her, als sie benötigen. Sie untersuchen die Embryonen und wählen aus, welcher die besten Entwicklungschancen hat. Nur diesen einen pflanzen sie ein.
So konnte die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung deutlich erhöht werden. Und es kommen weniger Zwillinge oder Drillinge als Folge der künstlichen Befruchtung zur Welt.
Das deutsche Embryonenschutzgesetz verbietet diese neuen Verfahren. Deshalb äußern Reproduktionsmediziner in Deutschland immer häufiger Kritik an dem Gesetz. Sie sehen einen Wertungswiderspruch zwischen dem strengen Embryonenschutzgesetz einerseits und dem Abtreibungs-Paragraphen 218 andererseits.
"Ich versuche immer meinen ausländischen Kollegen etwas überspitzt klar zu machen, dass man in Deutschland als Embryo nur sicher lebt, so lange man im Reagenzglas lebt. Wenn dieser Embryo im Uterus ankommt, sich eingepflanzt hat und zu einer Schwangerschaft sich entwickelt, in dem Augenblick wird es für ihn gefährlich, weil er nach dem Paragrafen 218 eigentlich zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft - es muss nur eine Indikation vorliegen - abgetrieben werden darf."
In Europa gibt es keine einheitliche Gesetzgebung zur Reproduktionsmedizin. Jedes Land hat eigene gesetzliche Regelungen. Wenn ein Paar genügend Geld hat, kann es sich aussuchen, in welchem Land es sich zu Nachwuchs verhelfen lässt. Das Schlagwort des "Reproduktions-Tourismus" macht die Runde. Häufige Ziele sind Spanien, Belgien und einige osteuropäische Länder. Klaus Diedrich von der Universitätsklinik in Lübeck.
"Ich würde zum Beispiel einer Patientin nie empfehlen, in das osteuropäische Ausland zu gehen, weil hier doch die In-vitro-Fertilisation unter ja nur mäßiger Kontrolle auch Qualitätskontrolle abläuft. So dass hier die Risiken einer Behandlung für unsere Paare sicherlich deutlich verschärft sind. (...) Wenn sie in die Universitätsklinik nach Brüssel geht, für mich das führende reproduktionsmedizinische Zentrum weltweit, viele neue Entwicklungen sind aus dieser Klinik gekommen, so ist sie dort gut aufgehoben und auch sicher mit einer hohen Chance zu einer Schwangerschaft zu kommen."
Sehr häufig geht es um den Wunsch, ein nicht behindertes Kind zu bekommen. Bestimmte erbliche Krankheiten lassen sich durch einen Gentest am Embryo ausschließen - die so genannte "Prä-Implantations-Diagnostik". Nutzen wollen diese Technik vor allem Paare, die bereits ein behindertes Kind haben oder die wissen, dass sie ein hohes genetisches Risiko tragen.
"Ich hab mal ein Paar, wo ich meinte, hier ist eine Indikation für eine Prä-Implantations-Diagnostik, nach Brüssel geschickt. Ich hab ja nichts gemacht. Ich habe die nur beraten über die Möglichkeit. Und der "Spiegel" schrieb nun einen Artikel drüber, mein Name wurde genannt, und es wurde dann von einer Frauengruppierung eine Anzeige gegen mich erstattet. Bei der Staatsanwaltschaft. (...) Ich würde es immer wieder tun. Aber man steht da schon leicht vor dem Staatsanwalt."
"Für die Prä-Implantationsdiagnostik haben Sie in Deutschland hervorragende genetische Zentren. Aber die Leute dürfen nicht behandelt werden."
Paul Devroey, Reproduktionsmediziner an der Freien Universität in Brüssel.
"Bei der Prä-Implantations-Diagnostik schauen wir nach einer Krankheit. Das hat nichts mit Screening oder Manipulation zu tun. Es geht nur um eine Krankheit. "
Die Paare wollen sicher sein, dass ihr Kind diese eine genetische Krankheit nicht bekommt. Absolute Sicherheit, dass das Kind rundum gesund zur Welt kommen wird, können die Ärzte nicht geben. In Brüssel trifft Paul Devroey Paare nicht nur aus Deutschland, sondern aus allen europäischen Ländern mit strenger Gesetzgebung wie Irland, Österreich und neuerdings auch Italien.
"Ich habe schreckliche Situationen erlebt. Einmal stand morgens um sieben - völlig aufgelöst - ein Paar aus Italien vor meiner Tür. Um die 25 Jahr alt. Sie kamen aus Sizilien nach Brüssel. In gebrochenem Englisch berichteten Sie mir, dass sie ein behindertes Kind hätten, das im Rollstuhl sitzt. Nun wollten sie unbedingt ein zweites Kind, aber das Risiko ließ ihnen keine Ruhe. Sie waren völlig verzweifelt."
Über die europäische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Embryologie setzt sich Paul Devroey seit vielen Jahren für eine einheitliche Regelung in Europa ein - bisher ohne Erfolg.
"Eine existierende Technik einfach zu verbieten, das ist doch dumm. Wenn man in Aachen oder Köln ins Gefängnis gehen muss, und Applaus bekommt, wenn man das gleiche in Lüttich tut. Einfach dumm. Gerne würde ich die Politiker einladen, sich das vor Ort anzuschauen und mit den Eltern zu reden. Die Politiker wissen einfach nicht, was wirklich los ist."
Nach Ansicht von Paul Devroey ist es jetzt Aufgabe der europäischen Politiker, etwas zu unternehmen.
"Dieses Konzept des Medizin-Tourismus ist doch schrecklich. Bei mir in der Klinik waren schon viele Paare aus Deutschland. Die kennen die Gesetze und wissen genau, wo sie hin müssen. Aber das sind immer nur wohlhabende Leute, die sich die Behandlung leisten können. Nur für sie gibt es diese Möglichkeit."
Über ein Verbot der künstlichen Befruchtung wird heute in Deutschland nicht mehr diskutiert. Sie ist ein akzeptiertes Verfahren. Auch von der katholischen Kirche gibt es längst keinen Widerstand mehr. Außer, wenn Embryonen ausgewählt und aussortiert werden. Die Prä-Implantations-Diagnostik wird von ihr deshalb abgelehnt. Geändert hat sich die Finanzierung. Wurden zu Beginn die Kosten für die künstliche Befruchtung von den Krankenkassen vollständig übernommen, müssen Paare seit drei Jahren einen großen Teil der Kosten selbst übernehmen. Der Lübecker Reproduktionsmediziner Klaus Diedrich.
"Vor diesem Gesundheitsmodernisierungsgesetz - es trat im Januar 2004 in Kraft - hatten wir über 100.000 Behandlungen pro Jahr in Deutschland mit dem Ziel, Eizellen zu entnehmen, zu befruchten, und den Embryo zurück zu setzen, Ziel: Schwangerschaft. Dadurch, dass durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz die Kosten nur noch zur Hälfte von den Krankenkassen übernommen werden. Zur Hälfte die Kosten heißt: 1.500, 2.000 Euro müssen von den Patienten selbst bezahlt werden für die Medikamente und für die Behandlung, ist die Zahl dramatisch zurück gegangen, seit Januar 2004 auf etwa 50.000."
Das heißt, die Zahl der künstlichen Befruchtungen hat sich halbiert.
Die deutschen Reproduktionsmediziner fordern ein Gesetz, das die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland neu regelt und das 16 Jahre alte Embryonenschutzgesetz ablöst. Es soll einige neue Techniken zulassen.
"Das sind wir unseren Patienten schuldig. Sie nach dem Standard zu behandeln, wie er uns aus dem Ausland vorgegeben wird. Und hier würde ich auch den Schwerpunkt eines neuen Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes sehen."
Die Forderungen sind seit Jahren bekannt. Ein neues Gesetz aber ist nicht in Sicht.