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Geschichte Aktuell: Die geknebelten Journalisten

Mit dem am 4. Oktober 1933 verabschiedeten "Schriftleitergesetz" entmachteten die Nazis die Verleger, befreiten den Redakteur von der Einflussnahme durch den Besitzer der Zeitung und machte ihn aber gleichzeitig zum Knecht des Parteiwillens der NSDAP.

Von Henry Bernhard | 02.10.2008
    Mit Neid blicken Journalisten auf so gefahrlose Berufe, wie sie Seiltänzer oder Dachdecker ausüben,

    schrieb der jüdische Autor Hanns-Erich Kaminski mit grimmigem Sarkasmus drei Wochen nach der Machtübernahme der Nazis und noch vor dem Reichstagsbrand in der linken "Weltbühne". Vier Tage später emigrierte Kaminski nach Frankreich. Ihm war schnell klar geworden, daß es eine freie Presse im gerade ausgerufenen "Dritten Reich" nicht geben würde, vielmehr, dass er um Leben und Gesundheit bangen müßte, bliebe er in Deutschland.

    Der braune Mob wütete noch auf der Straße, und auch Joseph Goebbels, Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, machte von Anfang an keinen Hehl daraus, in welcher Rolle sich seine Partei die Presse vorstellte:

    "Die Tendenz, die uns beseelt, ist die Reform der deutschen Nation an Haupt und an Gliedern. Diese Aufgabe ist keineswegs an die engen Grenzen einer Partei gebunden. Sie geht das ganze Volk an. Man muss sich zu ihr mit einem klaren JA oder einem klaren NEIN bekennen; und dieses JA oder NEIN duldet kein WENN und kein ABER. Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem JA verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein. Jene Kräfte aber, die sich aus Bosheit und Unverstand zu dieser Aufgabe verneinend verhalten, die glauben, sie hemmen oder sabotieren zu können, die müssen es sich am Ende auch gefallen lassen, dass sie aus der Gemeinschaft der aufbauwilligen Kräfte ausgestoßen und an der Bildung der öffentlichen Meinung des deutschen Volkes mitzuwirken als unwürdig erachtet werden."

    Goebbels winkt den deutschen Journalisten mit dem Zuckerbrot und droht ihnen mit der Peitsche, im April 1933, nur zwei Monate nach der Machtübernahme der Nazis, auf einem Empfang in seinem neugeschaffenen Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Zu Gast war der Berliner Verband der deutschen Auswärtigen Presse. Zweiter Redner des Abends war der neue Reichskanzler, Adolf Hitler:

    "In einer solchen Zeit hat die Presse eine große Mission zu erfüllen. Sie hat als erstes zu erkennen, dass sie nicht ein Zweck sein kann, sondern nur ein Mittel zu einem solchen, und dass ihr Zweck kein anderer zu sein vermag als der des allgemeinen sonstigen politischen Lebenskampfes einer Nation. Das Recht zur Kritik muss eine Pflicht zu Wahrheit sein. Und die Wahrheit wird nur gefunden werden können im Rahmen der Lebenshaltung eines Volkes."
    Und was die Wahrheit war, bestimmten die neuen Machthaber. Nicht unabhängige vierte Gewalt, sondern Propagandist, Volkserzieher und Sprachrohr der Nazis sollten die Journalisten sein. Sie sollten für Gleichklang zwischen Regierung und Volk sorgen, die Menschen bearbeiten, "bis sie uns verfallen sind", wie es Goebbels formulierte. In atemberaubendem Tempo sollten die Nationalsozialisten die deutsche Presselandschaft zu einer braunen Einöde umgestalten.
    
Die Gleichschaltung der Presse geschah auf verschiedenen Wegen:
– durch die Disziplinierung der Journalisten und Redaktionen, 
– durch die Entmachtung der Verleger, 
– durch Verbot und Enteignung und durch die gnadenlose Einverleibung vormals unabhängiger Zeitungen in den Apparat der Parteipresse.

    Noch 1933 verschwand ein Drittel aller 3400 zuvor bestehenden Zeitungen. Zum Ende der Naziherrschaft sollte nicht einmal ein Drittel der Zeitungen überlebt haben. Propagandaminister Goebbels zog Ende 1934 im Berliner Sportpalast eine Bilanz von knapp zwei Jahren NS-Pressepolitik:

    "Durch die Zusammenfassung der Verlegerschaft und der Vertriebsgruppen unter dem Prinzip der notwendigen Auslese, Entfernung des Nichtariertums, Beseitigung pressefremder oder konfessioneller Einflüsse, die zur Zersplitterung führen mußten, Beseitigung liberalistischer Formen des Wettbewerbs in Fühlung mit dem Werberat der deutschen Wirtschaft wurden im Verlagswesen die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen geschaffen und die wirtschaftliche Befriedung durchgeführt. Notwendig wurde aus wirtschaftlichen Gründen das Verbot der Gründung neuer Zeitschriften und Zeitungen, um damit den vorhanden die Existenzgrundlage zu erhalten und unerwünschte Neuerscheinungen, die nur konjunkturell begründet waren, zu verhindern."
    Wie sah es zuvor aus? Die deutsche Presse der Weimarer Republik war politisch vielfältig, teils liberal, teils parteigebunden; jede größere Stadt hatte mehrere Zeitungen. Notverordnungen der 20er und frühen 30er schurigelten die Presse jedoch schon erheblich. Diese Presselenkung trug schon den Keim der staatlich dirigierten Presse in sich. Hinzu kam natürlich die Parteipresse der NSDAP, die aber vor der Machtübernahme nur eine geringe Auflage hatte. Doch schon die "Notverordnung zum Schutz des deutschen Volkes" und die "Reichstagsbrandverordnung", beide im Februar 1933 erlassen, setzten die Pressefreiheit in Deutschland außer Kraft. Journalisten wurden verhaftet, Redaktionsräume verwüstet, das KPD-Blatt "Die Rote Fahne" noch am 31. Januar 1933 verboten. Insgesamt betraf das Verbot 200 SPD- und 35-KPD-Zeitungen, andere Blätter verschwanden zumindest zeitweise. Das aber war erst der Anfang.

    Goebbels: "Der Beruf des Pressemannes ist von einer hohen staatspolitischen Verantwortung umgeben; und nur Menschen, die dieser Verantwortung würdig sind, die die sittliche Reife mitbringen, um sie zu tragen, haben das Recht, an der Presse mitzuwirken und mitzuschaffen. Als unumgänglich notwendig erscheint mir in diesem Zusammenhang ein in Kürze zu erlassendes neues Pressegesetz, das das Verhältnis der Presse zu den staatspolitischen Kräften, die den Staat tragen, aufs neue regelt."

    Mit dem am 4. Oktober 1933 verabschiedeten "Schriftleitergesetz" konterkarierten die Nazis aufs Bitterste das lange Streben der Journalisten – oder "Schriftleiter", wie sie damals genannt wurden – nach einem Pressegesetz, das die Rechte der Redakteure gegenüber den Verlegern stärkte. Das Gesetz entsprach scheinbar dieser Forderung: Es entmachtete die Verleger, befreite den Redakteur von der Einflussnahme durch den Besitzer der Zeitung und machte ihn aber gleichzeitig zum Knecht des Parteiwillens der NSDAP. Anders als die klassische Zensur, die das fertige Produkt verbietet, setzt das Schriftleitergesetz bereits "an der Quelle" an.

    Zitator:
    § 5 Schriftleiter kann nur sein, wer: 
- die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt ,
- arischer Abstammung ist und nicht mit einer Person von nichtarischer Abstammung verheiratet ist 
- fachmännisch ausgebildet ist 
- die Eigenschaften hat, die die Aufgabe der geistigen Einwirkung auf die Öffentlichkeit erfordert.

    § 36 Wer sich als Schriftleiter betätigt, obwohl er nicht in die Berufslisten eingetragen ist, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Interne Durchführungsbestimmungen klärten, daß Kommunisten und andere Journalisten, die sich nicht vorbehaltlos zu Nation bekennen, "nicht geeignet" im Sinne des Gesetzes seien. Das Schriftleitergesetz trat am 1. Januar 1934 in Kraft und machte mit einem Schlag 1300 Journalisten arbeitslos, da sie keine Chance hatten, in die Berufsliste eingetragen zu werden, weil sie Juden waren oder weil sie nicht im Sinne der Nationalsozialisten berichten würden. Die bedeutende liberale "Vossische Zeitung" stellte unter diesem Druck ihr Erscheinen ein.

    Goebbels: "Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 verleiht dem Schriftleiter eine grundsätzlich neue Stellung. Er wird nicht mehr lediglich als Angestellter des Verlegers aufgefasst, sondern als selbständiger Träger einer erziehungspolitischen Aufgabe an der Nation. Die Voraussetzung für die Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufsliste, die heute rund 15.000 Schriftleiter umfasst. Ungeeignete Elemente, etwa 1500 an der Zahl, wurden ausgemerzt."
    Das Gesetz bestimmte aber nicht nur, WER in deutschen Zeitungen schreiben darf, sondern auch WAS veröffentlicht werden durfte.

    Zitator:
    § 14 Schriftleiter sind in Sonderheit verpflichtet, aus den Zeitungen alles fernzuhalten, 
- was geeignet ist, die Kraft des Deutschen Reiches nach außen oder im Inneren, den Gemeinschaftswillen des deutschen Volkes, die deutsche Wehrhaftigkeit, Kultur oder Wirtschaft zu schwächen, 
- was gegen die Ehre und Würde eines Deutschen verstößt.
    Ein Gummiparagraph, der für Auslegung offen war. Wer sich nicht an diese Regeln hielt, konnte von einer "Berufsgerichtsbarkeit", dessen oberster Aufseher kein anderer als Propagandaminister Goebbels war, aus der Berufsliste gelöscht werden – was nichts anderes als Berufsverbot bedeutete. Goebbels konnte auch persönlich jedem "Schriftleiter" ohne Begründung die Berufsausübung untersagen. Der offizielle Kommentar zum Gesetz erklärt die Ziele des Gesetzes.

    Zitator:
    Die Vorschrift will damit Behinderungen und Durchkreuzungen der von der Regierung verfolgten Außenpolitik durch die Presse unmöglich machen. Das Gesetz wendet sich klar gegen mangelndes Nationalgefühl. Die Vorschriften verbieten jedoch nicht schlechthin jede kritische Stellungnahme zu der amtlich verfolgten Linie.
    Und damit jede Zeitung auch sicher gehen konnte, was die "amtlich verfolgte Linie" war, wurde es ihr täglich mitgeteilt: An jedem Werktag um die Mittagsstunde lud die Reichsregierung zur Reichspressekonferenz. Gut 100 handverlesene Journalisten kamen täglich zu der Veranstaltung. Der Leiter der Presseabteilung des Propagandaministeriums verkündete die Leitlinien der Tagesberichterstattung – als Anregung oder auch als verbindliche Sprachregelung. Zwischenfragen wurden bald nicht mehr gestellt, von einer Pressekonferenz im herkömmlichen Sinne konnte nicht mehr die Rede sein. Die Existenz dieser Anweisungen sollte jedoch geheim bleiben; der Anschein einer – im Sinne der Nationalsozialisten – "freien" Presse gewahrt werden. Bald kamen noch präzise Tagesparolen hinzu:

    Zitator:
    17. Juli 1933: Das Propagandaministerium erwartet, daß die Rede des Reichspropagandaministers, die er heute abend im Rundfunk hält, im Wortlaut gebracht wird.
    4. Mai ´36: Über die Einfuhr von Vollblutpferden soll nichts berichtet werden.
    28. Februar ´39: Ein Mitteilungsblatt habe die Meinung "Gebt den Juden Madagaskar!" mit der Überschrift versehen: "Unser Standpunkt". Wir hätten aber nur den Standpunkt, dass die Juden Deutschland verließen. Wohin sie gehen, sei uns verhältnismäßig gleichgültig.
    20. November ´37: Über Greta Garbo darf freundlich berichtet werden.
    16.3.’39: Die Verwendung des Begriffs "Großdeutsches Weltreich" ist unerwünscht. Letzteres Wort ist für spätere Gelegenheiten vorbehalten.
    7. April 1945: Das Wort "Frieden" muss in diesen Tagen höchster Kraftanstrengung aus dem Vokabularium der deutschen Nachrichtenmittel gestrichen werden.


    Zigtausende Anweisungen, Themengebote und –verbote, Sprachregelungen und Listen erwünschter oder unerwünschter Themen produzierte das Propagandaministerium, vor allem während des Krieges. In der Reichspressekonferenz wurden zudem Zeitungen oder einzelne Journalisten gelobt oder getadelt. Eine regelrechte Vor-Zensur war unter diesem Druck nur noch für kriegswichtige Fragen vonnöten. Die Journalisten sollten zu Marionetten werden, mit denen Minister Goebbels und v.a. sein Reichspressechef Otto Dietrich nach Belieben spielen konnten.

    Aber die Reglementierung durch das Propagandaministerium hatte auch ihren Preis: Die Zeitungen wurden immer eintöniger, viele Abonnenten bestellten sie ab. Goebbels beklagte sich daraufhin bei den Verlegern und machte sie für die Langeweile in ihren Blättern verantwortlich:

    Die Presse soll monoform im Willen und polyform in der Ausgestaltung des Willens sein. Wir wollen gar nicht, daß jeder dasselbe Instrument bläst. Wir wollen nur, dass nach einem Plan geblasen wird und dass dem Konzert der Presse eine Sinfonie zugrunde liegt, daß nicht jeder das Recht hat, zu blasen wie er will,
    ... hatte er schon zur Verkündung des Schriftleitergesetzes 1933 präzisiert. Dies konnte jedoch den Auflagenschwund nicht aufhalten. Auch der aufstrebende Rundfunk, das Lieblingsspielzeug Goebbels’, hat aus Lesern Hörer gemacht. Trotz der Papierknappheit gab es staatlich unterstütze Abonnement-Werbung, so wichtig war den Nazis die Presse als Propagandainstrument. Dennoch: Die gleichgeschaltete Presse war derart öde und eintönig, dass sich auch führende Nazis, selbst Goebbels(!), darüber beklagten – allerdings ohne Konsequenzen.

    Ein ganz anderes Mittel der Presse-Lenkung war die ökonomische Konzentration. Anfang 1933 hatte die aufstrebende NSDAP gerade einmal zwei Prozent der deutschen Zeitungen in der Hand. Max Amann, einer der frühesten und treusten Mitstreiter Hitlers, führte all diese Zeitungen, unter anderen den "Völkischen Beobachter", als skrupelloser Chef des parteieigenen Eher-Verlages. 1933 machte ihn Hitler zum Präsidenten der Reichspressekammer und zum Vorsitzenden des Reichsverbandes der deutschen Zeitungsverleger – insgesamt eine verlegerische Allmachtsposition.

    "Elemente, die die Presse statt zur Einigung zur Zersetzung benutzten, denen das Volk nicht das höchste der Gefühle ist, die die Konfession zur Zerstörung der Nation benutzten, die die Presse lediglich als Geschäft ansahen, haben wir rücksichtlos aus unseren Reihen entfernt. (Beifall) Auch die wirtschaftliche Funktion des Unternehmens dient der geistigen Aufgabe der Presse. Zur sicherung dieses Grundsatzes beseitigten wir all jene Beteiligungen an verlagsunternehmungen, die rein geschäftsmäßigen Zielen dienten. Damit ist die Verwirklichung des Grundsatzes "Die Presse dient dem Volk, nicht einem eigenen, ihm abträglichen Nutzen" gesichert."
    Amann kaufte trickreich Verlage auf und schloss andere, er untersagte Verlegern die Berufsausübung und entzog Verlagen die Papierzuteilung. Zum Ende des "Dritten Reiches" gehörten nicht mehr 2, sondern 82 Prozent der Zeitungen zum Verlag der NSDAP – fast eine Alleinstellung.

    "Wenn die Zahl der Zeitungstitel sank, dann hat die Stärke und Wirkung der deutschen Presse darunter nicht gelitten. (Beifall) Wir haben die Schmutz- und Sensationspresse beseitigt und alle sonstigen Zeitungen, die anderen Interessen als denen des deutschen Volkes verpflichtet waren. (Beifall) Die heute bestehenden 2300 Tageszeitungen, die ihre Arbeit allein für das deutsche Volk leisten, sind uns mehr wert als wie früher 3000 Zeitungen, die zu einem wesentlichen Teil anderen Altären opferten als dem des Vaterlandes und daher dem Vaterlande geopfert werden mussten."
    Die Verleger wurden also zu einem großen Teil entmachtet, enteignet, in den Ruin oder ins Ausland getrieben oder gleichgeschaltet. Juden, Kommunisten und Sozialdemokraten durften nicht Journalist sein. Die Redakteure der Nazi-Presse schrieben ohnehin, was dem Propagandaministerium genehm war. Und die Journalisten, die Schriftleiter der bürgerlichen Presse? Eine von ihnen, Ruth Andreas-Friedrich, schrieb 1938 in ihr Tagebuch:

    Die Gewissensakrobaten unter uns sind der Meinung, dass jeder, der Augen habe, es zwischen den Zeilen lesen müsse, wie sehr sich die Feder sträube, die befohlenen Lügen niederzuschreiben. Ich kann mir nicht helfen. Ich lese nichts zwischen den Zeilen.
    Nur sehr wenige Journalisten gaben freiwillig ihre Arbeit auf. Manche wichen in Randbereiche aus, ins Drehbuchschreiben oder ins Feuilleton, viele versuchten mit mehr oder weniger Erfolg, doch "zwischen den Zeilen" zu schreiben. Aber so ließ sich nur Weniges und dies auch nur für Eingeweihte transportieren. Die meisten jedoch flohen sich in Opportunismus und Zynismus, nutzten aber auch die Chancen, die das "Dritte Reich" jungen, karrierebewussten und anpassungswilligen Menschen bot. Der Historiker Norbert Frei fasst die Zwangslage der Presse in Hitlers Staat so zusammen:

    Publizistischen Widerstand im strengen Sinne konnte es im Dritten Reich nur in Form von illegalen Druckschriften und Flugblättern geben, nicht in der allgemein zugänglichen Presse. Das unter den Bedingungen des Lenkungs- und Zensursystems allenfalls Mögliche war vorsichtige pauschale Distanzierung und gelegentliche partielle Dissidenz.
    Die wohl einzige Ausnahme, ein nicht ganz gleichgeschaltetes Blatt, war die renommierte Frankfurter Zeitung. Sie hatte eine gewisse Narrenfreiheit und diente dem Regime letztlich auch nur als Feigenblatt, als Aushängeschild fürs Ausland. 1943 ließ Hitler auch die Frankfurter Zeitung schließen.

    
Die Nazis hatten allerdings auch einen hohen Preis dafür zu zahlen, dass sie der Presse eine straffe Zwangsjacke anlegten: Keiner konnte mehr den Propagandaparolen glauben. Die Presse war weder Informationsquelle noch meinungsbildender Faktor, sondern nur noch Teil der alles beherrschenden Propagandamaschine.

    Hitler besucht eine alte Frau zum 100. Geburtstag. "Sie haben einen Wunsch bei mir frei!", sagt er ihr gönnerisch. "Ich habe keine irdischen Interessen mehr", sagt sie, "höchstens noch den Wunsch, meinen Tod in einer recht schönen großen Zeitungsanzeige angezeigt zu haben." Sofort verspricht ihr Hitler eine halbseitige Todesanzeige im Völkischen Beobachter. "Ach nein", sagt sie, "nicht im Völkischen Beobachter, dann glaubt es kein Mensch!"