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Geschichte aktuell: Souveränität auf Raten

Der Generalkriegsvertrag will unsere Heimat für immer zerreißen...

Dietrich Möller |
    Der Generalkriegsvertrag will unsere Heimat für immer zerreißen...

    Der - was für ein Vertrag? Kaum jemand wird sich heute noch jener Bezeichnung erinnern, die einst, vor einem halben Jahrhundert, in der SED-Führung ersonnen wurde, um ein Vertragswerk der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit der jungen Bundesrepublik Deutschland zu diffamieren. Doch wem sind denn noch die korrekten Bezeichnungen geläufig: Generalvertrag oder auch Deutschlandvertrag? Wem ist gegenwärtig, dass der westdeutsche Staat mit dieser Vereinbarung...

    ... die volle Macht über ihre äußeren und inneren Angelegenheiten. . .

    ... erhalten sollte, fast auf den Tag genau drei Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes? Jene "volle Macht" hatten bis dahin ja immer noch die drei Westmächte auf der Basis eines Besatzungsstatuts inne; als Siegermächte des Zweiten Weltkriegs waren sie - wie die Sowjetunion im östlichen Teil Deutschlands bis zur Oder und Neiße - Besatzungsmächte mit allen entsprechenden Rechten. Die Bundesrepublik war so wenig ein souveräner Staat wie die DDR, sie war ein Protektorat. Dass ihr nun Macht über ihre inneren Angelegenheiten zugesprochen werden sollte, war keineswegs der Großherzigkeit der drei Westmächte zu danken. Vielmehr schien es die internationale Lage, schien es die ihr entspringende Logik zu gebieten:

    Die Anti-Hitler-Koalition der vier Großmächte war zerfallen. Im Februar 1948 kam es in Prag zu einem kalten Staatsstreich; die zunächst demokratisch verfasste Tschechoslowakei wurde zu einem Satelliten der Sowjetunion. Vier Monate später verhängte die Sowjetunion über West-Berlin eine Blockade; sie währte fast ein Jahr. Am 25. Juni 1950 fielen nordkoreanische Truppen in den Süden des Landes ein - veranlasst oder zumindest ermuntert durch den sowjetischen Diktator Stalin.

    Ein Krieg auch in Europa, ein Krieg um Deutschland war denkbar geworden.

    Die Möglichkeit gar eines Krieges in Deutschland verlangte nach Planungen zur Verteidigung Westeuropas, und zwar unter Einbeziehung auch westdeutscher Soldaten. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer - alles andere denn ein Militarist - betrachtete einen solchen Beitrag anscheinend primär unter dem Aspekt, die Bundesrepublik aus den Fesseln des Besatzungsstatuts zu befreiein. Denn natürlich konnte sie nicht zugleich Verbündeter der Westmächte und deren Protektorat sein. Ganz entschieden war er indessen gegen den Wiederaufbau einer deutschen Wehrmacht, vielmehr sprach er sich für...

    ... eine europäische Truppe, in der auch Deutsche sind ... Autor: ... aus. Das geböten nicht nur ...

    ... die militärischen Instinkte der Deutschen ..., Autor: viel gewichtiger noch sei dies:

    Eine europäische Truppe würde gleichzeitig bedeuten den Anfang eines wirklichen Europas, einer europäischen Macht.

    Als multinationales Militärbündnis gab es freilich schon - seit April 1949 - die NATO, den Nordatlantikpakt. Doch nach den Vorstellungen prominenter westeuropäischer Politiker - allen voran der Brite Winston Churchill - sollte die von den USA dominierte Allianz eine Art Dach sein, das eine eigenständige europäische Streitmacht, eine auch so bezeichnete Europäische Verteidigungsgemeinschaft überwölbte. Vor diesem Hintergrund begannen am 10. Mai 1951 auf dem Petersberg bei Bonn Verhandlungen über die Ablösung des Besatzungsstatuts durch ein Vertragsverhältnis, mit dem die Bundesrepublik den Status eines Partners der drei Westmächte haben wollte. So lautete jedenfalls der Auftrag, den Bundeskanzler Adenauer seinem Delegationsleiter Wilhelm Grewe erteilt hatte.

    Wilhelm Grewe, Professor für öffentliches Recht und Völkerrecht in Freiburg, war damals - mit gerade 40 Jahren - bereits ein renommierter Fachmann. Er hatte sich frühzeitig für ein Besatzungsstatut verwandt, um die Westmächte nicht in einem rechtsfreien Raum schalten und walten zu lassen; und ebenso hatte er sich für den europäischen Zusammenschluss eingesetzt.

    Adenauers Auftrag, nun die Ablösung des Besatzungsstatuts zu verhandeln, war eine Sache, eine ganz andere indessen war es, wie die Delegationsleiter der USA, Großbritanniens und Frankreichs darauf reagierten. In seinen Memoiren mit dem Titel "Rückblenden" schrieb Grewe Ende der 70er Jahre über die Gespräche auf dem Petersberg:

    Was sich dort abspielte, verdient allerdings kaum die Bezeichnung 'Verhandlung´. Man muss sich daran erinnern, in welcher Lage wir uns befanden: Sechs Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation lebten wir immer noch unter einem Besatzungsregime, das sich 1945 selbst die 'oberste Gewalt´ in Deutschland zugesprochen hatte und in den ersten Jahren entschlossen war, sie im Geiste einer Straf-, Besserungs- und Erziehungsdiktatur auszuüben.

    Und obwohl etwa zeitgleich zu den Petersberger Gesprächen Grewes solche über Modalitäten eines deutschen militärischen Verteidigungsbeitrags stattfanden, bedeutete dies nach Grewes Worten keineswegs, ...

    ... dass man auf alliierter Seite die Grundkonzeption eines Besatzungsregimes aufzugeben bereit war und die Attitüde der Inhaber einer unumschränkten Besatzungsgewalt abgelegt hätte. Man glaubte vielmehr auf alliierter Seite, sich auf vertragliche Abmachungen mit der deutschen Seite beschränken zu können, die nicht die alliierten Hoheitsrechte selbst, sondern nur deren Ausübung zum Gegenstand hatten. Die 'oberste Gewalt' der Besatzungsmächte sollte erhalten bleiben - dieser Grundgedanke zog sich wie ein roter Faden durch die Verhandlungsführung der drei Mächte...

    Die Bundesrepublik schien nach drei Monaten dieser - sogenannten - Verhandlungen von einer Partnerschaft so fern wie ehedem. Und tatsächlich, als Grewe von den drei Vertretern der Westmächte der Entwurf eines Kommuniques über den Abschluss der ersten Runde vorgelegt wurde, enthielt er keinen Hinweis darauf, dass über die Auflösung des Besatzungsstatuts auch nur gesprochen worden war. Grewe akzeptierte nicht, seine Instruktionen erlaubten es nicht, sagte er.

    Diese Erklärung hatte eine überraschende Wirkung. Eine Verlängerung der Gesprächsrunde war ... höchst unerwünscht, noch weniger jedoch ein Auseinandergehen ohne Kommunique, wobei nicht verborgen bleiben würde, welches der Konfliktpunkt gewesen war. Eine öffentliche Diskussion dieses höchst unpopulären Standpunktes der drei Mächte zu diesem Zeitpunkt kam ihnen mehr als ungelegen. Also Pause, Beratungen der drei unter sich, dann Fortsetzung des Gesprächs nur zwischen mir und den drei anderen Delegationsleitern, schließlich Durchbruch: Man war bereit, von der Suche nach einer 'neuen Grundlage´ des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik und den Alliierten zu sprechen. Das genügte vorerst.

    Der Eindruck, einen "Durchbruch" erzielt zu haben, schien sich Mitte September zu bestätigen. In Washington verabschiedeten die Außenminister der Westalliierten ein Kommunique, in dem als Ziel der weiteren Verhandlungen beschrieben wurde, ...

    ... den Charakter der Beziehungen der drei Mächte zur Bundesrepublik vollständig zu ändern.

    Doch der Schein trog - erst einmal. Als die Verhandlungen zehn Tage darauf, am 24. September, wiederaufgenommen wurden, legten die Alliierten einen Vertragsentwurf vor, dessen Kern nach den Worten Grewes darin bestand, ...

    ... dass die Drei Mächte die 1945 übernommene oberste Gewalt prinzipiell zu behalten beabsichtigten... Der weitere Inhalt ... entsprach diesem Ansatz: weitgefasste Vorbehaltsrechte der Drei Mächte, umfassende Notstandsbefugnisse, ein Botschafterrat als permanentes Kontrollorgan, Verpflichtungen der Bundesrepublik zur Leistung eines Verteidigungsbeitrages ohne angemessene politische Gegenleistungen der Alliierten (beispielsweise in bezug auf die Gleichberechtigung der Bundesrepublik und die Unterstützung ihrer grundlegenden deutschlandpolitischen Ziele)...; in den 'Zusatzverträgen´ eine lange Liste von belastenden Regelungen auf dem Gebiete der Wirtschaft, der Finanzen, der Reparationen und Restitutionen, der Kriegsverbrecher und der Flüchtlinge - alles in allem ein Quasi-Friedens-vertrag, wie man ihn nur einem total geschlagenen Gegner auferlegen kann.

    Und kein Wort mehr von der kurz zuvor noch in Washington verheißenen Perspektive, wonach die Bundesrepublik...

    ... auf der Basis der Gleichberechtigung in eine europäische Gemeinschaft eingegliedert ...

    werden sollte. Nein, der Weg zur gleichberechtigten Partnerschaft - und ganz zu schweigen von dem zur Souveränität - war überaus steinig. Sieben Monate lang wurde nun nur darum gerungen, dem alliierten Text wenigstens "einige 'Giftzähne´ zu ziehen", wie Grewe später schrieb. Doch es blieben genügend, um massive Kritik, Widerstreben und Ablehnung herauszufordern, nicht nur seitens der parlamentarischen Opposition mit der SPD als stärkster Kraft, sondern auch innerhalb der Regierungskoalition, in der FDP und selbst in der CDU Konrad Adenauers. Wesentlich ging es dabei um zwei Komplexe:

    Die alliierten Vorbehaltsrechte im Falle eines Notstands und die sogenannte Bindungsklausel, mit der auch ein wiedervereinigtes Deutschland in die westliche Verteidigungsgemeinschaft und andere Verträge der Bundesrepublik eingebunden werden sollte.

    Viel nachhaltiger aber sollte sich eine Intervention von außen erweisen - wirksamer auf die Öffentlichkeit:

    Am 10. März 1952 richtete der sowjetische Diktator Stalin eine Note an die Westmächte, in der er Vorschläge für ein wiedervereinigtes und neutrales Deutschland machte, das auch über eigene nationale Streitkräfte verfügen sollte.

    Die Verhandlungspartner indessen blieben unbeeindruckt. Alle vier nahmen die Note als gegen eine westeuropäische Verteidigungsgemeinschaft mit deutscher Beteiligung gerichtete Intervention, als Offerte auch an die französische Nationalversammlung, in der das Misstrauen gegenüber Deutschland größer war als das gegenüber der Sowjetunion, und als Angebot an die Sehnsüchte der Deutschen nach staatlicher Einheit. Als es dann - unter dem Druck übrigens einer Fronde innerhalb der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition - gelang, jene "Bindungsklausel" abgeschwächt neu zu fassen, stand einer Unterzeichnung nichts mehr entgegen. Trotz aller weiterhin geltenden Vorbehaltsrechte der Westmächte hatte Adenauer erst einmal erreicht, was ihm wichtig gewesen war: Die drei Mächte würden ...

    ... das Besatzungsregime ... beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare ... auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäss die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Belange haben.

    Und so erfolgte am 26. Mai 1952 in Bonn die Unterzeichnung, durch Konrad Adenauer und die drei Außenminister Dean Acheson für die USA, Anthony Eden für Großbritannien und Robert Schuman für Frankreich. Schon am nächsten Tag wurde in Paris der Vertrag über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft unterschrieben und damit der Zusammenhang beider Vertragswerke betont. Der eine hing vom anderen ab, nur die Ratifizierung beider durch die nationalen Parlamente würde jeden einzelnen in Kraft treten lassen. Doch - es sollte ganz anders kommen. Gab es in Adenauers Regierungskoalition nach wie vor starke Bedenken und seitens der sozialdemokratischen Opposition wesentliche Einwände, so kamen aus der DDR massive Drohungen neben harscher Diffamierung.

    Der Generalsekretär der SED und faktisch Chef von Partei und Regierung, Walter Ulbricht, rief zu Widerstands- und Sabotagemaßnahmen in Westdeutschland auf und kündigte die Einsetzung eines "Volksgerichts" zur Aburteilung Adenauers und anderer Repräsentanten der Bundesrepublik an. Schon am 15. Mai hatte er gesagt:

    Die Abgeordneten im Bonner Bundestag verstehen sehr gut, dass derjenige, der den Generalkriegsvertrag unterstützt, derjenige, der ihn unterschreibt, derjenige, der dafür stimmt, dass der registriert wird und dass er mit harten Strafen durch das Volk rechnen muss.

    Da war er geprägt - der Begriff "Generalkriegsvertrag". Und zum anstehenden Ende der Vertragsverhandlungen sagte Ulbricht:

    Die Unterzeichnung des Generalvertrages durch die Adenauerregierung würde bedeuten, dass die Andenauer-Regierung offen ihr Gesicht als amerikanische Protektoratsregierung zeigt. Das besondere der Rolle dieser Regierung besteht darin, dass diese Protektoratspolitik durchgeführt wird im Interesse der Verwandlung Westdeutschlands in eine Kriegsbasis der USA. Zum Angriff gegen die demokratischen Kräfte in Europa und vor allem gegen die Sowjetunion. -

    Freilich, das war absurd und hätte eher zur DDR und der sowjetischen Rolle dort gepasst. Aber so war das halt damals, in jener Phase des Kalten Kriegs. Zuweilen konnte es dabei sogar...

    Pack die Badehose ein...

    ... mit ein wenig Witz zugehen: So adaptierte die SED-Propaganda einen weiland populären Schlager, um Ulbrichts Attacken zu ergänzen - wiewohl etwas grobschlächtig im Text.

    Der Deutsche Bundestag debattierte zwei Tage lang, am 9. und 10. Juli 1952, den Vertrag. Für die Regierung erklärte Adenauer in der ihm eigenen Art einfacher Darstellung:

    Bei der Frage, ob Genehmigung der Verträge oder nicht handelt es sich in wenigen Worten kurz zusammengefasst darum, ob sich die Bundesrepublik Deutschland an den Westen anschließen soll oder nicht, ob sie sich den Schutz des atlantischen Verteidigungssystems sichern soll oder nicht. Ob sie die Integration Europas einschließlich Deutschland will oder nicht. Ob sie die Wiedervereinigung Detuschlands in einem freien Europa will, in Freiheit in einem freien Europa oder ob sie bereit ist eine Teilung Deutschlands oder eine Wiedervereinigung Deutschlands in Unfreiheit hinzunehmen.

    Die wesentlichen Einwände trug für die SPD Carlo Schmid vor, gegen den EVG - und den Generalvertrag als Paket:

    Nun, dieser EVG-Vertrag, was ist er in Wirklichkeit? Er ist die Verpflichtung, die Bundesrepublik unlöslich in ein politisches und militärisches Vertragssystem einzubringen, dass die russische Besatzungsmacht, ohne deren Zustimmung wir die Voraussetzungen für die Schaffung der Einheit Deutschlands nicht leisten können. Ob mit Recht oder Unrecht nun einmal als Gegensicht gelichtet betrachtet. Und wir übernehmen darin recht präzise Verpflichtungen, aber weder die Briten, noch die Amerikaner übernehmen präzise Verpflichtungen für präzise Leistungen. Und wenn NATO ihnen solche Verpflichtungen auferlegen sollte, dann wird das ohne unsere Beteiligung geschehen und nichts im Generalvertrag außer der allgemeinen Generalklausel hindert die Vereinigten Staaten, ihre Truppen zurückzuziehen, oder das Maß der Truppen, die sie hier haben, nach ihren Vorstellungen zu bestimmen.

    Und mit Blick auf das geteilte Land und jene zwar modifizierte, doch die Integration eines Gesamtdeutschlands in den Westen immer noch festschreibende "Bindungsklausel" sagte Schmid:

    Nun kann Deutschland doch nur zustande kommen, wenn die Russen, auch die Russen, mit gesamtdeutschen Wahlen einverstanden sind. Und glaubt man denn, dass sie das tun werden, wenn von vornherein feststehen soll, dass der Teil den Russland aufgibt, auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung einem Block zugeschlagen werden soll, automatisch zugeschlagen werden soll, den dieses Russland als feindselig empfindet. Als ich dass in Straßburg einem Delegierten aus einem der nordischen Länder sagte, sagte er zu mir, ihr müsst euch eben damit abfinden. Uns ist es lieber, wir haben das halbe Deutschland ganz, als das ganze Deutschland halb.

    Entsprach das etwa nicht der Realität? Doch hatte nicht ebenso Adenauer recht? Der Blick zurück auf 50 Jahre lässt uns beider Sichtweisen würdigen. Doch der General- oder Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952 trat so wenig in Kraft wie der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft vom 27. Mai.

    Denn nach einem quälend langen Prozess scheiterte im August 1954 der EVG-Vertrag in der französischen Nationalversammlung. Und damit war auch der Generalvertrag in seiner ursprünglichen Fassung hinfällig.

    Aber was zunächst wie ein Rückschlag erschien, sollte sich als Gewinn erweisen. Die EVG war zwar tot, doch es gab die NATO, die sich nun nicht mehr nur als Dach für eine europäische Streitmacht anbot, sondern als das Gebäude für die Verteidigung des Westens, und damit ebenso für wie mit der Bundesrepublik. Doch damit hatten sich auch die Voraussetzungen geändert: Um die rechtliche Basis für den Beitritt der Bundesrepublik zur NATO zu schaffen, wurde im Herbst 1954 der Generalvertrag neu verhandelt und revidiert - zu deutschem Vorteil:

    Das Besatzungsregime wurde vollständig aufgehoben, lediglich die Verantwortlichkeiten der Westmächte gegenüber der Sowjetunion in bezug auf Berlin, die Wiedervereinigung und den Abschluss eines Friedensvertrags blieben bestehen. Die Bundesrepublik war nun tatsächlich ein souveräner Staat...

    ... wirklich ein Partner der drei großen Westmächte.