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Bundesrat
Gesetz für kommunale Wärmeplanung gebilligt

Das Wärmeplanungsgesetz hat den Bundesrat passiert.

    Ein Handwerker befestigt die Abdeckung an einer Steuereinheit der Wärmepumpe im Keller einer Doppelhaushälfte, während rechts die EU-Energieverbrauchskennzeichnung am Pufferspeicher der Wärmepumpe zu sehen ist.
    Der Bundesrat billigte das neue Gesetz der Wärmeplanung. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Doreen Garud)
    Damit werden alle 11.000 Kommunen zu einer solchen Planung verpflichtet. Großstädte mit über 100.000 Einwohnern müssen diese bis Mitte 2026 abgeschlossen haben, alle kleineren Städte und Gemeinden haben dafür zwei Jahre mehr Zeit. Sobald eine Wärmeplanung vorliegt, müssen die Bürger beim Einbau einer neuen Heizung die Vorschriften erfüllen. Von Juli 2028 an müssen dann alle neuen Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für den alten Heizungsbestand gibt es unterschiedliche, zeitlich gestaffelte Regelungen.
    Die Länderkammer billigte auch das sogenannte Klimaanpassungsgesetz, mit dem der Schutz vor den Folgen der Erdwerwärmung vorangetrieben werden soll. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen.
    Die Länderkammer beschloss zudem, dass Georgien und Moldau künftig als sichere Herkunftsstaaten gelten. Dies soll eine schnellere Bearbeitung der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern ermöglichen.
    Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.