Archiv

Bundesrat
Gesetz für kommunale Wärmeplanung gebilligt - Zustimmung zu zahlreichen weiteren Gesetzen

Neben zahlreichen anderen Gesetzen hat auch das Wärmeplanungsgesetz den Bundesrat passiert. Damit wird eine der Grundlagen für den Heizungsumbau in Deutschland geschaffen.

    Ein Handwerker befestigt die Abdeckung an einer Steuereinheit der Wärmepumpe im Keller einer Doppelhaushälfte, während rechts die EU-Energieverbrauchskennzeichnung am Pufferspeicher der Wärmepumpe zu sehen ist.
    Der Bundesrat billigte das neue Gesetz der Wärmeplanung. (Archivbild) (picture alliance / dpa / Doreen Garud)
    Nach dem Gesetz von Bundesbauministerin Geywitz werden alle 11.000 Kommunen zu einer solchen Planung verpflichtet. Großstädte mit über 100.000 Einwohnern müssen diese bis Mitte 2026 abgeschlossen haben, alle kleineren Städte und Gemeinden haben dafür zwei Jahre mehr Zeit. Sobald eine Wärmeplanung vorliegt, müssen die Bürger beim Einbau einer neuen Heizung die Vorschriften erfüllen. Die Informationen sollen ihnen die Entscheidung erleichtern, ob eine Wärmepumpe, eine Kombinationsheizung oder der Anschluss ans Fernwärmenetz für sie am günstigsten ist. Von Juli 2028 an müssen dann alle neuen Heizungen in Deutschland zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für den alten Heizungsbestand gibt es unterschiedliche, zeitlich gestaffelte Regelungen.
    Nach dem im Herbst verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz müssen bis 2045 alle Heizungen klimaneutral sein. Bis 2030 soll die Hälfte der bundesweit benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gewonnen werden.

    Georgien und Moldau "sichere Herkunftsstaaten"

    Außerdem stimmte der Bundesrat einem Gesetz zu, wonach Georgien und Moldau künftig asylrechtlich als "sichere Herkunftsstaaten" gelten. Damit will die Ampelkoalition für eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen sorgen.

    Gemeinschaftsunterkünfte: kein Bargeld mehr für Lebensmittel

    Die Länderkammer stimmte außerdem Änderungen am Bürgergeld-Gesetz und an der Sozialhilfe zu. Demnach sollen Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung künftig kein Bargeld mehr für Lebensmittel erhalten. Die Regelungen waren vom Bundestag bereits Anfang November beschlossen worden und sollen im Januar in Kraft treten.
    Umgesetzt wird damit eine Vereinbarung von Bund und Ländern. Die Regelung betrifft unter anderem Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die in Gemeinschaftsunterkünften bleiben müssen, weil die Kommunen keine Wohnungen für sie haben. Eine weitere Gruppe sind Asylsuchende, die bereits länger im Land sind. Um wieviele es insgesamt geht, konnte das zuständige Bundesarbeitsministerium nicht sagen.
    Die Länder wählten darüber hinaus den sächsischen Juristen Holger Wöckel zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht. Er ersetzt dort die Richterin Kessal-Wulf, die nach zwölf Jahren turnusgemäß aus dem Amt scheidet.
    Diese Nachricht wurde am 15.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.