
Damit werden Einbürgerungen schon nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich, bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren. Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Weitere Erleichterungen gibt es für die Gastarbeitergeneration. Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, werden die Regeln dagegen verschärft.
Zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung zählt künftig auch ein Bekenntnis zur "besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen". Dieser Passus wurde vor dem Hintergrund der Diskussion über antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen zum Nahost-Konflikt ergänzt.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.