Nach Kritik von Missbrauchsbeauftragter
Gesetz für stärkere Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern soll nun im Juni ins Bundeskabinett

Das Gesetz zur besseren Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Deutschland soll nun Anfang Juni in das Bundeskabinett kommen.

23.05.2024
    Das Bild zeigt Kerstin Claus. Sie sitz an einem Schreibtisch, auf dem zahlreiche Dokumenten und Akten liegen.
    Kerstin Claus, Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung (Andrea Schültke)
    Wie aus einer Aktualisierung auf der Internetpräsenz des Bundesfamilienministeriums hervorgeht, ist eine Verabschiedung durch die Ministerrunde am 5. Juni vorgesehen. Nach Angaben der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Claus, hätte das bereits gestern geschehen sollen. Claus drängte auf eine rasche Umsetzung. Es sei wichtig, dass die Bundesregierung den Entwurf zeitnah beschließe, sagte sie der dpa. Das Thema sei gesellschaftspolitisch von großer Bedeutung. Es dürfe nicht in den Mühlen des Bundestagswahlkampfs 2025 zerrieben werden.
    Die Gründe für die Verzögerungen sind unklar. Beobachtern zufolge gibt es Streit über Finanzierungsfragen. Eine Sprecherin teilte lediglich mit, dass derzeit noch mehr als 50 Stellungnahmen von Verbänden und Ländern zu dem Gesetz gesichtet und ausgewertet würden.

    Amt der Missbrauchsbeauftragten soll gestärkt werden

    Mit dem geplanten Gesetz sollen unter anderem neue Strukturen geschaffen werden, um die Aufklärung von Taten zu verbessern und mehr Prävention zu ermöglichen. Auch die Unterstützung von Betroffenen soll ausgebaut werden. Zudem ist vorgesehen, das Amt der Missbrauchsbeauftragten aufzuwerten. Ähnlich wie die Wehrbeauftragte des Bundes würde sie dann jährlich einen Bericht an Bundestag und Bundesrat richten, in dem besondere Missstände und Aspekte mit dringendem Handlungsbedarf aufgezeigt werden.
    Diese Nachricht wurde am 23.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.