Montag, 29. April 2024

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Bundesverfassungsgericht
Gesetz zum Verbot von Kinderehen verfassungswidrig

Das Gesetz zum Verbot sogenannter Kinderehen muss nachgebessert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zur Begründung hieß es, zwar dürften in Deutschland Ehen annulliert werden, wenn einer der Ehepartner bei der Heirat im Ausland unter 16 Jahre alt war. Allerdings müssten dann Regelungen über mögliche Folgen wie etwa Unterhaltsansprüche getroffen werden.

29.03.2023
    Zu sehen ist eine Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.
    Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes zur Kinderehe. (picture alliance/dpa | Uli Deck)
    Außerdem müsse es die Möglichkeit geben, dass eine solche Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit der Betroffenen auch nach deutschem Recht gültig wird.
    Die frühere Bundesregierung aus CDU und SPD hatte das Gesetz 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen verabschiedet. Damals waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen. Die Behörden und Gerichte waren damit unterschiedlich umgegangen. Mit der Neuregelung 2017 wurden im Ausland geschlossene Ehen pauschal für nichtig erklärt, wenn die Ehepartner oder -partnerinnen bei der Heirat jünger als 16 Jahre waren. Mit der Regelung sollten Kinder und Jugendliche vor Zwangsheirat geschützt werden. Kritiker bemängelten jedoch, dass ihnen möglicherweise auch Schutz entzogen werde, beispielsweise bei Unterhaltsansprüchen.
    Diese Nachricht wurde am 29.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.