
Es sieht vor, dass eine Stiftung erst gefördert wird, wenn die Partei, der sie nahe steht, mindestens dreimal hintereinander in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Zugleich muss die Stiftung gewährleisten, dass sie aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung eintritt. Damit hat die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung keinen Anspruch auf eine Förderung, weil die AfD erst in der zweiten Wahlperiode im Bundestag sitzt.
Diese Nachricht wurde am 10.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
