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Gesetzentwurf
Abgeordnete für Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Die Beihilfe zur Selbsttötung soll in Deutschland wie bisher straffrei bleiben. Das sieht ein Gesetzentwurf von zehn Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag vor. Allerdings sollen kommerzielle und organisierte Hilfe zum Suizid verboten werden - beispielsweise durch Ärzte und Sterbehilfe-Vereine.

09.06.2015
    Zu sehen ist die Hand eines alten Menschen auf einer Bettdecke
    Die Debatte über die Sterbehilfe dauert schon seit Jahren an (picture-alliance / dpa / Sami Belloumi)
    Mit dem Gruppenantrag werde ein "Weg der Mitte" zwischen der völligen Strafbarkeit und der kompletten Freigabe der Suizidbeihilfe beschritten, sagte die SPD-Politikerin Kerstin Griese. Bislang ist Beihilfe zum Suizid in Deutschland straffrei. Anlass für den Entwurf waren unter anderem der Sterbehilfe-Verein von Roger Kusch in Hamburg sowie ein Berliner Arzt, berichtete Deutschlandfunk-Korrespondentin Gudula Geuther. Sie konnten demnach nach bisherigen Strafrecht nicht belangt werden. Das wollen die zehn Parlamentarier ändern und deshalb Sterbehilfe-Vereine und Einzelpersonen bestrafen, die geschäftsmäßig - also auf Wiederholung angelegt - handeln.
    Neben Kerstin Griese waren unter anderem Michael Brand (CDU), Elisabeth Scharfenberg (Grüne) und Halina Wawzyniak (Linke) an dem Antrag beteiligt. Brand betonte: "Wir wollen nicht, das Menschen sich unter Druck gesetzt fühlen, sich als Last empfinden, sondern wir wollen mit unserem Entwurf die Selbstbestimmung schützen." Die Politiker sprachen von "aggressiver Werbung", die sie dazu zwinge, Verbote auszusprechen. Die Unterzeichner des Antrags betonten zudem, dass sie eine ausdrückliche Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe ablehnen. Suizidbeihilfe dürfe nicht zur normalem Dienstleistung werden. Ethische Einzelfallentscheidungen von Ärzten sollen aber nicht sanktioniert werden, sagte Griese.
    Roger Kusch, Vorsitzender von Sterbehilfe Deutschland e. V., spricht vor Journalisten.
    Roger Kusch ist der Vorsitzender von Sterbehilfe Deutschland e. V. Sein Handeln ist umstritten. (dpa/Malte Christians)
    Bis zu drei Jahre Haft vorgesehen
    Der CDU-Politiker Brand sagte, der Gruppenantrag habe die Unterstützung von Unionsfraktionschef Volker Kauder und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (ebenfalls beide CDU). Die Initiatoren sind für eine neue Regelung im Strafgesetzbuch. In Paragraf 217 soll es künftig heißen: "Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Angehörige sollen aber nicht belangt werden, wenn sie an der dann strafbaren Form der Suizid-Beihilfe teilnehmen, etwa indem sie den Sterbewilligen dorthin fahren.
    Nach Angaben der Grünen-Politikerin Scharfenberg gibt es pro Jahr zwischen 200 und 500 Fälle von assistiertem Suizid in Deutschland. Der Bundestag will im November ein Gesetz zur Suizidbeihilfe beschließen. Der vorgelegte Entwurf ist einer von mehreren Gruppenanträgen, über den der Bundestag erstmals Anfang beraten soll. DLF-Korrespondentin Geuther sagte, ihr Eindruck sei, dass sich viele Abgeordnete noch nicht entschieden hätten, für welchen sie am Ende stimmen.
    (hba/jcs)