Samstag, 27. April 2024

Archiv

Gesetzentwurf
De Maizière will Ausländerrecht verschärfen

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will das Ausländerrecht verschärfen. Radikale und straffällig gewordene Ausländer sollen einem Zeitungsbericht zufolge künftig schneller abgeschoben werden können. Ein Gesetzespaket mit Entwürfen soll noch im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden.

Von Katharina Hamberger | 29.11.2014
    Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sitzt am 27.06.2014 im Bundestag in Berlin.
    Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Bundestag. (picture alliance / dpa / Maurizio Gambarini)
    Eine schnellere Abschiebung und schärfere Sanktionen für straffällig gewordene und radikale Ausländer und gleichzeitig ein schnelleres Bleiberecht für Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen. Diese beiden Änderungen sieht offenbar Bundesinnenminister Thomas de Maizière, CDU vor. Ein Gesetzespaket mit Entwürfen zu beiden Bereichen soll noch im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden. Das berichtet die "Passauer Neue Presse" und beruft sich dabei auf Regierungskreise.
    Demnach soll es Ausländern, die zu einer Haftstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind, verboten werden für eine bestimmte Zeit wieder nach Deutschland einzureisen. Im Extremfall für zehn Jahre. Das soll laut der Zeitung auf für Mitglieder einer terroristischen Vereinigung und für Ausländer, die an Gewalt aus politischen oder religiösen Motiven beteiligt waren, gelten.
    Eine solche Verschärfung ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Dort heißt es, es bedürfe einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechtes in Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten und gewaltbereiter Extremisten. Gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf zu den Wiedereinreisesperren soll im Kabinett, laut " Passauer Neue Presse", ein Entwurf zu Änderung des Bleiberechts verabschiedet werden. Jemand der bislang geduldet wurde, unter 27 Jahre alt ist, schon länger als vier Jahre in Deutschland lebt und über eine sogenannte positive Integrationsprognose verfügt, sprich, von dem ausgegangen wird, dass er sich gut in die Gesellschaft integrieren wird, Freunde außerhalb der Familie hat, die Sprache lernt, einen festen Wohnsitz hat, der hat in Zukunft ein Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis.
    Eine solche sollen auch ältere Ausländer bekommen, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben. Wer nach Deutschland kommt, um sich hier den Berufsabschluss anerkennen zu lassen, der soll laut dem Zeitungsbericht auch eine Aufenthaltserlaubnis für anderthalb Jahre bekommen und zehn Stunden pro Woche arbeiten dürfen - wenn auch an Bildungsmaßnahmen teilgenommen wird.
    Hilfe vom Bund für Länder und Kommunen
    Dieses Gesetzespaket passt in eine Reihe weiterer Entscheidungen zum Umgang in Deutschland mit der steigenden Zahl an Einwanderern. So hat erst gestern die Bundesregierung zugesagt den Ländern und Kommunen in den kommenden zwei Jahren eine Milliarde Euro zur Versorgung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Die Hälfte davon müssen die Länder jedoch in einem Zeitraum von 20 Jahren zurückzahlen. Mit dem Geld sei noch keine Basis für einen vernünftigen Umgang mit den Flüchtlingen in Deutschland geschaffen worden, kritisiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl. Im Deutschlandfunk sagte er:addon
    "Was Pro Asyl fordert, ist ein Integrationskonzept, sodass Menschen auf eigenen Füßen stehen können. Das heißt, man hätte gebraucht: Finanzierung von Sprachkursen hier, Öffnung der Integrationskurse des Bundes, Hilfestellungen, damit Menschen schnell aus Großunterkünften in Wohnungen zu vermitteln. Denn das erhöht ihre Integrationschancen."
    So der Pro-Asyl-Geschäftsführer. Die Länder hingegen sehen offenbar in der Zusagen der einen Milliarde in den kommenden beiden Jahren schon mal einen wichtigen Schritt der Bund eine dauerhafte Kostenbeteiligung nach 2016 gestern abgelehnt hat:
    "Ich finde, das ist ein guter Tag für Länder und Kommunen, aber vor allem für die Flüchtlinge," sagte Hessen Wirtschaftsminister Tarek Al Wazir von den Grünen gestern im Bundesrat. Im Gegenzug stimmte die Länderkammer für eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes und die Verschärfungen von Regeln, wenn es um den Missbrauch von Sozialleistungen geht. Auch soll Flüchtlingen in Zukunft der Zugang zu Krankenhäusern und Ärzten erleichtert werden. Unter anderem wollen einige Länder dem Beispiel Hamburgs und Bremens folgen und eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen.