
Wohngebäude sollen mit Zustimmung der Gemeinde auch dann errichtet werden dürfen, wenn dafür von Bebauungsplänen abgewichen wird oder noch kein Bebauungsplan vorliegt. In begründeten Fällen soll zudem ein Abweichen von Lärmschutzvorgaben zulässig sein; auch in zweiter Reihe oder etwa auf Supermarktgebäuden soll gebaut werden dürfen.
Bauministerin Hubertz sagte im Bundestag, mit der Reform werde vieles günstiger und schneller gehen. Die konkrete Regelung soll bis Ende 2030 befristet sein.
Diese Nachricht wurde am 09.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.