
Er befinde sich bereits in der Ressortabstimmung, sagte die SPD-Politikerin im ARD-Fernsehen. Demnach soll das Herstellen pornografischer Deepfakes künftig ausdrücklich unter Strafe gestellt werden. Bei anderen, nicht pornografischen Deepfakes soll künftig zumindest das Verbreiten strafbar sein.
Parallel kündigte Hubig einen weiteren Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen an, der bald ins Kabinett eingebracht werden solle. Damit komme man auch an Täter hinter anonymen Profilen heran. Eine Klarnamenpflicht lehnte die Ministerin hingegen ab. Das sei nicht der richtige Weg, betonte sie.
Diese Nachricht wurde am 30.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.






