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Gesetzentwurf
Grüne fordern Whistleblower-Schutzgesetz

Personen, die auf inhaltliche Probleme in einem Unternehmen, einer Institution oder auch einer Behörde aufmerksam machen, sollen - wenn es nach den Grünen geht - künftig besser geschützt werden. Ein Gesetz soll Voraussetzungen schaffen, unter denen sich Hinweisgeber an außerbetriebliche Stellen oder direkt an die Öffentlichkeit wenden können.

Von Dieter Nürnberger | 18.06.2015
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    Whistleblower Edward Snowden: Die Initiative der Grünen würde erstmals eine gesetzliche Grundlage schaffen, dass das Handeln des Hinweisgebers künftig unter bestimmten Umständen straffrei ist. (picture-alliance / dpa / Ole Spata)
    Die Bezeichnung Whistleblower-Schutzgesetz trägt der Gesetzentwurf nur in Klammern, die grünen Abgeordneten verwenden in ihrer Begründung lieber die Begriffe Hinweisgeber, Informant oder Aufklärer. Es geht somit um Personen, die auf inhaltliche Probleme in einem Unternehmen, einer Institution oder auch einer Behörde aufmerksam machen. Aufklärungsarbeit, die bislang in Deutschland wenig honoriert wurde, ganz im Gegenteil: Neben Mobbing würden oft auch arbeits- und dienstrechtliche Folgen drohen, bis hin zur Kündigung oder strafrechtlichen Konsequenzen, so die Grünen.
    Mehr Transparenz und auch ein Diskriminierungsschutz für Hinweisgeber seien deshalb notwendig, sagt der grüne Abgeordnete Christian Ströbele. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen sich Hinweisgeber an eine außerbetriebliche oder dienstliche Stelle oder direkt an die Öffentlichkeit wenden können.
    "Wir sehen grundsätzlich ein Stufen-Verfahren vor: Dass ein Informant, der Missstände entdeckt - Rechtsverletzungen, Grundrechtsverletzungen, möglicherweise sogar strafbares Verhalten - dass der zunächst natürlich versucht, das intern anzuzeigen. Aber wir sehen auch eine Möglichkeit vor, wenn das von Anfang an aussichtslos erscheint, dass er sich dann direkt nach außen wenden kann, es möglichweise sogar veröffentlichen kann."
    Konkrete Anhaltspunkte erforderlich
    Zunächst müsste sich also ein Informant an eine interne Stelle bei seinem Arbeitgeber wenden können. Das dürfte in der Regel der Betriebsrat oder auch ein Datenschutzexperte sein. Klappt das nicht, käme auch eine ähnliche außerbetriebliche Stelle in Betracht, etwa eine Anwaltskanzlei. Und erst danach - und auch nur, wenn das öffentliche Interesse am Bekanntwerden den Grundsatz der betrieblichen Geheimhaltung übertreffe - könnte der Informant zudem an die Öffentlichkeit gehen. Wobei der Arbeitnehmer als Informant natürlich konkrete Anhaltspunkte für seine Vorwürfe haben sollte, so Ströbele.
    "Wenn er beispielsweise Schriftstücke hat - das wären dann konkrete Anhaltspunkte. Natürlich wollen wir nicht, dass jene Leute, die immer was zu meckern haben, Schaden anrichten, der in keiner Weise gerechtfertigt ist."
    Viel Kritik am grünen Entwurf
    Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens äußerten viele Experten Kritik am Grünen Entwurf. Er enthalte mitunter unbestimmte Rechtsbegriffe, die sicherlich einer Ausformung durch die Rechtsprechung bedürften. Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lehnten einige Sachverständige den Entwurf auch grundsätzlich ab. Beispielsweise Heribert Jöris, Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland.
    "Wir halten es insbesondere für brandgefährlich, dass hier die Hürde zur Presse oder an die Öffentlichkeit zu gehen, so niedrig angesiedelt ist. Denn jeder weiß, es bleibt immer etwas hängen, selbst wenn sich am Ende die Unschuld erweist. Und das ist gerade im geschäftlichen Verkehr dramatisch."
    Die Initiative der Grünen würde erstmals eine gesetzliche Grundlage schaffen, dass das Handeln des Hinweisgebers künftig unter bestimmten Umständen straffrei ist.
    Der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion für ein Whistleblower-Schutzgesetz und auch ein ähnlicher Antrag der Linken werden wohl erst heute abend im Bundestag behandelt werden. Doch schon jetzt steht so gut wie fest, dass er mit den Stimmen der Großen Koalition abgelehnt werden wird, so zumindest die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.