
Er sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor. Bislang liegt die Mindeststrafe bei drei Jahren. Abgestimmt werden soll über den Gesetzesantrag aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln des Opfers.
Diese Nachricht wurde am 11.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.