
Bundesjustizministerin Hubig, SPD, will dazu nach Angaben ihres Ministeriums am Montag einen Gesetzentwurf veröffentlichen. Dieser sieht unter anderem vor, dass Gerichte Gewalttäter verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen, die deren Aufenthaltsort melden kann. In dem Papier, aus dem mehrere Medien zitieren, heißt es, Opfer würden von einem Empfangsgerät gewarnt, wenn sich der Täter nähere und könnten sich dadurch gegebenenfalls in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen.
Fußfesseln sollen demnach in sogenannten Hochrisikofällen eingesetzt werden. Gerichte sollen sie zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen.
Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium orientieren sich an Spanien. Dort sei seit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter 2009 kein Opfer mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Diese Nachricht wurde am 23.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.