
Der Entwurf sieht eine strengere Mehrwegpflicht beim Verkauf von Speisen und Getränken in Geschäften mit einer Fläche von mindestens 200 Quadratmetern vor. Den Betreibern soll vorgeschrieben werden, mindestens eine gleich teure Mehrwegalternative für alle Verpackungen anzubieten. Zudem müssen derartige Geschäfte in Zukunft auch Mehrwegflaschen zurücknehmen. Ausgenommen von der verschärften Mehrwegpflicht bleiben Läden mit weniger als 80 Quadratmetern sowie Imbisse. Das verschärfte Gesetz wird nun innerhalb der Ampel-Koalition beraten. Mit einer Verabschiedung wird nach der Sommerpause gerechnet.
Diese Nachricht wurde am 27.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.