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Gesetzesänderung
Mehr Geld für anerkannte DDR-Dopingopfer

Es gibt eine gute Nachricht für Geschädigte des DDR-Staatsdopings: Sie haben mehr Zeit, einen Antrag auf einmalige Entschädigung vom Bund zu stellen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung des Dopingopfer-Hilfegesetzes bestätigt.

Von Marina Schweizer | 23.11.2018
    Anabolikum - Oral Turinabol (Tablettenpackung der VEB Jenapharm)
    Anabolikum - Oral Turinabol (Tablettenpackung der VEB Jenapharm) (imago/Steinach)
    Mehr Geld für anerkannte DDR-Dopingopfer und eine längere Antragsfrist – das hat der Bundesrat in seiner Sitzung bestätigt.
    Der Hilfsfonds wird von 10,5 auf 13,65 Millionen Euro aufgestockt. Geschädigte des DDR-Staatsdopings haben entsprechend des 2. Dopingopfer-Hilfegesetzes Anspruch auf eine Einmalzahlung von 10.500 Euro. Außerdem haben Menschen, die sich als Dopingopfer begreifen, nun ein Jahr mehr Zeit – bis Ende 2019. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Dopingopfer fristgerecht ihre Anträge stellen können.
    Die Entscheidung sei richtig, denn sie entspreche den Tatsachen, kommentierte die Vorsitzende des Dopingopfer-Hilfevereins Ines Geipel. Beim zuständigen Bundesverwaltungsamt gingen bisher gut 900 Anträge ein.
    Kritiker fordern strengeres Prüfverfahren
    Zuletzt hatte in der Sache ein Brief von Anti-Doping-Kämpfern an den Bundestags-Sportausschuss für Wirbel gesorgt: Bevor das Gesetz verändert werde, müssten Zweifel ausgeräumt werden, forderten die vier Unterzeichner. Sie fürchten unter anderem, dass Steuergelder von Betrügern missbraucht werden könnten – und sie fordern ein strengeres Prüfverfahren.
    Für die Anerkennung müssen die Opfer mithilfe medizinischer Gutachten beweisen, dass ihre Schädigungen vor allem durch den DDR-Sport verursacht worden sind. 2002 hatten im Rahmen eines ersten Gesetzes 194 ehemalige DDR-Sportler Entschädigungen erhalten.