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Gesetzeslücke erlaubt menschliche Klone

Recht. - Schlechte Nachrichten für die britische Regierung gab es gestern aus dem High Court in London. Ein Richter des obersten britischen Zivilgerichts urteilte, dass das britische Gesetz zum Embryonenschutz nicht auf Klone nach der Dolly-Methode anzuwenden ist. Damit gilt der in dem Gesetz verankerte Embryonenschutz nicht für so zustande gekommene Menschen. Der italienische Reproduktionsmediziner Severino Antinori, der Menschen klonen will, war über die Entscheidung erfreut, sie erhöhe die Chancen für ein von ihm geplante Programm für menschliche Klone in Großbritannien. Die britische Regierung will die Gesetzeslücke schnellstmöglich schließen und hat Widerspruch gegen das Urteil angekündigt.

    Das Urteil erging auf Antrag der britischen Lebensschutzbewegung. Sie hatte das Gericht angerufen, um den Anwendungsbereich des Embryonenschutzgesetzes von 1990 zu klären. Nach Ansicht der Kläger schütze das Gesetz nur solche Embryonen, die aus der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle hervorgehen, geklonte Embryonen dagegen nicht. Sie entstehen aus der Verschmelzung einer Ei- mit einer Körperzelle. Der Richter am High Court gab dieser Interpretation mit seiner Entscheidung jetzt Recht.

    "Ich bin sicher, dass die britische Regierung diese für sie unerwartete Interpretation sehr schnell bereinigen wird", erklärte Professor Rüdiger Wolfrum, Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht in Heidelberg im Gespräch mit dem Deutschlandfunk. Entsprechende Schritte hat der britische Gesundheitsminister Lord Hunt bereits angekündigt. Dazu gehört die Berufung gegen das Urteil ebenso wie die Verabschiedung von Gesetzen, die die Lücke stopfen sollen. Die Regierung hat erneut bekräftigt, dass sie das Klonen von Menschen, wie es Antinori plant, absolut ablehnt und unter Strafe stellen wird.

    [Quelle: Ralf Krauter]