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Cannabis-Freigabe
Gesetzespläne auf der Zielgeraden

Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die Gesetzespläne der Ampel-Koalition für eine Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland gebilligt.

    Nahaufnahme einer THC-haltigen medizinischen Cannabispflanze in einer Zuchtanlage des schweizer Cannabisunternehmens TB Farming AG.
    Eine THC-haltige Cannabispflanze (picture alliance / dpa / David Pichler)
    Konkret geht es um eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Regeln und Vorgaben. Voraussichtlich an diesem Freitag soll das Vorhaben dann vom Bundestag beschlossen werden. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - und zwar in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Ab Juli sollen zudem Clubs zum nicht-kommerziellen Anbau möglich werden. Zwar muss das Gesetz auch noch abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es in der Länderkammer aber nicht.
    Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es zudem eine erste Bewertung unter anderem dazu geben, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
    Diese Nachricht wurde am 21.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.