Urteil
Gesichtserkennung bei Onlineprüfungen an Universität Erfurt rechtens

Der Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware bei Prüfungen an einer Universität in Thüringen während der Coronapandemie ist rechtens gewesen.

    Blick aus einer niedrigen Perspektive auf das beigefarbene Gebäude und ein davor stehendes Schild mit dem Namen des Gerichts.
    Das Landgericht Erfurt. (Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa)
    Das Landgericht Erfurt wies eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte ab. Die Urteilsbegründung ist noch nicht bekannt.
    In dem Verfahren ging es um Gesichtserkennungssoftware bei Onlineprüfungen an der Universität Erfurt während der Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021. Die Software wurde eingesetzt, um Betrugsversuche zu verhindern. Die Studierenden mussten vorher eine Einverständniserklärung abgeben. Eine ehemalige Studentin sah darin einen schweren Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte und zog zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor Gericht.
    Diese Nachricht wurde am 23.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.