
Die CDU-Politikerin sagte in Berlin, nach der Entscheidung des Gerichts hätten die Länder die Regelungskompetenz. Das Bundesverfassungsgericht hatte die während der Corona-Zeit beschlossene Regelung zur Triage für nichtig erklärt. Das Gesetz sollte ausdrücklich verhindern, dass ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen bei der Behandlung benachteiligt werden, wenn etwa Beatmungsgeräte knapp werden. Die Richter urteilten aber, dass dieser Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Außerdem habe der Bund dafür keine Gesetzgebungskompetenz. Grünen-Gesundheitsexperte Dahmen sagte, jetzt seien die Länder gefordert, diskriminierungssichere und zugleich praxistaugliche Regelungen zu schaffen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Änderung des Grundgesetzes. Eine Lösung in 16 Bundesländern einzeln sei absurd.
Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
