
Die CDU-Politikerin sagte in Berlin, nach der Entscheidung des Gerichts hätten die Länder die Regelungskompetenz. Das Bundesverfassungsgericht hatte die während der Corona-Zeit beschlossene Regelung zur Triage für nichtig erklärt. Das Gesetz sollte verhindern, dass ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen bei der intensivmedizinischen Behandlung benachteiligt werden, wenn Ressourcen wie etwa Beatmungsgeräte knapp werden. Die Richter entschieden aber, dass dieser Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Der Bund habe hier keine Gesetzgebungskompetenz.
Diese Nachricht wurde am 04.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
