
Eine Ministeriumssprecherin verwies auf die geplante Reform der Notfallversorgung, die eine Regierungskommission zu Jahresbeginn vorgelegt hatte. Darin sei eine "Strafgebühr" nicht vorgesehen. Zuletzt hatte sich der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Fischbach, für eine Eigenbeteiligung der Eltern in bestimmten Situationen ausgesprochen. Die Notfallversorgung sollte nicht für wenig dringliche Anliegen in Anspruch genommen werden, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit fänden, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Im Februar hatte eine Expertenkommission der Bundesregierung ein Konzept für eine effektivere Notfallversorgung vorgelegt. Darin werden unter anderem neue Leitstellen vorgeschlagen, die am Telefon eine erste medizinische Einschätzung vornehmen und damit Notdienst-Praxen und Notaufnahmen entlasten.
Diese Nachricht wurde am 07.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.