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Bei Bagatell-Beschwerden
Gesundheitsministerium lehnt Vorschlag von Kinderärzten einer Strafgebühr in Notfallambulanzen ab

Das Bundesgesundheitsministerium äußert sich zurückhaltend zu dem Vorschlag einer Sondergebühr für Eltern, die ihre Kinder wegen Bagatellen zum ärztlichen Notdienst bringen.

    Ein Schild mit der Aufschrift "Zentrale Notaufnahme" .
    Notaufnahme eines Krankenhauses: Gerade an Wochenende und in Randzeiten übervoll und mit teils stundenlangen Wartezeiten für die Patienten verbunden (dpa/ Bodo Marks)
    Eine Ministeriumssprecherin verwies auf die geplante Reform der Notfallversorgung, die eine Regierungskommission zu Jahresbeginn vorgelegt hatte. Darin sei eine "Strafgebühr" nicht vorgesehen. Zuletzt hatte sich der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Fischbach, für eine Eigenbeteiligung der Eltern in bestimmten Situationen ausgesprochen. Die Notfallversorgung sollte nicht für wenig dringliche Anliegen in Anspruch genommen werden, für die die Eltern unter der Woche keine Zeit fänden, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
    Im Februar hatte eine Expertenkommission der Bundesregierung ein Konzept für eine effektivere Notfallversorgung vorgelegt. Darin werden unter anderem neue Leitstellen vorgeschlagen, die am Telefon eine erste medizinische Einschätzung vornehmen und damit Notdienst-Praxen und Notaufnahmen entlasten.
    Diese Nachricht wurde am 07.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.