
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des Unternehmens gegen die schockierende Bilder auf Zigarettenschachteln abgewiesen. Damit ist die EU-Tabakrichtlinie in Deutschland endgültig in Kraft. Sie schreibt vor, dass auf neuen Zigarettenschachteln Fotos möglicher Folgen des Rauchens abgedruckt sein müssen. Zusammen mit schriftlichen Warnungen sollen sie mindestens zwei Drittel der Packung einnehmen. Außerdem dürfen Zigaretten keine Zusatzstoffe mehr enthalten, die den Tabakgeschmack deutlich überdecken.
Der Tabakhersteller sah durch die neuen Regeln seine Unternehmensfreiheit verletzt. Das Bundesverfassungsgericht folgte seiner Argumentation aber nicht: Die Harmonisierung des EU-Binnenmarktes und der Gesundheitsschutz seien wichtige Ziele. Der Hersteller habe nicht darlegen können, dass ihm nicht wiedergutzumachende und existenzbedrohende Schäden drohten. Die EU-Richtlinie hatte vorher schon der Europäische Gerichtshof gebilligt.
Das Bundesverfassunsgericht prüft nach dem Eilantrag nun die Verfassungsbeschwerde, die der Hersteller eingereicht hat. Dabei könnte es vor allem darum gehen, dass die neuen Regelungen weitgehend ohne Übergangsfrist eingeführt wurden.
Strengere Regeln in Frankreich und Großbritannien
In Frankreich und Großbritannien gelten seit heute noch strengere Regeln für den Zigarettenverkauf. In beiden Ländern dürfen ab sofort nur noch neutrale Verpackungen produziert werden. Schon produzierte bunte Zigarettenpackungen dürfen in Großbritannien noch ein Jahr lang, in Frankreich nur noch bis zum 1. Januar nächsten Jahres verkauft werden.
(at/mb)