Saarland
Getöteter Polizist: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein

Nach dem Urteil zu den tödlichen Schüssen auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

    Saarbrücken: Der Angeklagte sitzt neben seinem Verteidiger Michael Rehberger in einem Sitzungssaal des Landgerichts Saarbrücken zu Beginn der Hauptverhandlung.
    Das Urteil nach tödlichen Schüssen auf einen Polizisten in Völklingen ist noch nicht rechtskräftig. (Laszlo Pinter / dpa / Laszlo Pinter)
    Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken mit. Das Gericht hatte den 19-jährigen Täter vergangene Woche wegen einer Schizophrenie-Erkrankung vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Es ordnete zugleich die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann hatte im August nach einem Tankstellenüberfall einem Polizisten die Waffe entrissen und einen Beamten erschossen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von 13 Jahren.
    Mit der Revision befasst sich nun der Bundesgerichtshof.
    Diese Nachricht wurde am 09.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.