
Das teilte das Landgericht Zweibrücken der Deutschen Presse-Agentur mit. Bei einer Revision prüft der Bundesgerichtshof das Urteil auf mögliche Rechtsfehler.
Der 26 Jahre alte Angeklagte war vergangenen Donnerstag vom Landgericht Zweibrücken zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen 36 Jahre alten Schaffner bei einer Ticketkontrolle Anfang Februar so heftig gegen den Kopf schlug, dass dieser später in einer Klinik an einer Hirnblutung starb. Einen konkreten Tötungsvorsatz sah das Gericht aber nicht.
Die Vertreter der Nebenklage hatten eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags gefordert. Die Verteidigung dagegen hält das Strafmaß für zu hoch angesetzt. Sie sieht einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge.
Diese Nachricht wurde am 14.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
