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Getränkepfandpflicht
Nun auch für Saft in Plastikflaschen und Dosensekt

Das Getränkepfand wird ausgeweitet auf bisher befreite Dosen und Einwegplastikflaschen. Damit soll Einheitlichkeit geschaffen und zudem erreicht werden, dass alle Dosen und Enwegflaschen recycelt werden und nicht länger im Starßengraben landen.

Nording, Werner |
Nahaufnahme von mehreren Dosen die von Wasserperlen benetzt sind
Ab Januar gilt auch für Saft in Plastikflaschen und Dosensekt die Pfandpflicht. (imago images / Aviation-Stock / Markus Mainka)