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Gleiche Chancen für Juniorprofessoren?

Sie haben die Herausforderung angenommen und mehr Verantwortung gewagt. Doch seit dem Urteil des Bunsdesverfassungsgerichts macht sich Zweifel unter den Juniorprofessoren breit. War das wirklich die beste Entscheidung? Die Juniorprofessorin Ursula Walter darf sich noch nicht mal Professorin nennen, denn sie kommt aus Sachsen. Da gibt es für Juniorprofessoren noch keinen verbindlichen rechtlichen Regelungen.

Von William Vorsatz |
    Man lebt natürlich mit einer sehr unsicheren rechtlichen Rahmenposition. Gut ich komme aus Sachsen, da hat sich natürlich nichts geändert, weil ja das HRG noch gar nicht umgesetzt worden war in Sachsen, aber doch ist dies so, dass dass man nach vorne nicht weiß, wie ändert sich die Rechtslage, wie entwickelt sich die Juniorprofessur überhaupt, ist der Weg, den man eingeschlagen hat, überhaupt dauerhaft akzeptiert und tragfähig, da wäre es natürlich sehr hilfreich für die Planung, wenn man da genauere Informationen hätte oder sich verlassen könnte auf eine gewisse absehbare Zukunft.

    Die junge Frau kritisiert vor allem das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern. Was passieren würde, wenn sie die Hochschule wechseln möchte, darüber hat sie noch gar nicht nachgedacht. An ihrer Universität ist sie zufrieden, da klappt es ganz gut. Da werde viel kompensiert, was auf politische Ebene noch offen ist, sagt Frau Walter:

    Also das ist meine Erfahrung, dass ich mich in der Fakultät akzeptiert und wohl fühle, dass ich mich dort auch von dem Dekan akzeptiert fühle und dort man mich arbeiten lässt, und man einfach diese Unsicherheit in Kauf nimmt.

    Ursula Walter wird nicht wie eine Professorin bezahlt, und sie darf sich nicht Professorin nennen. Aber momentan sieht sie keine Alternativen, um relativ selbstbestimmt zu forschen. In Berlin beispielsweise sieht es besser aus. Das Landesrecht ermöglicht immerhin Juniorprofessuren. Trotzdem ist Juniorprofessor Martin Häublein, Jurist an der Freien Universität Berlin, nicht gerade begeistert:

    Es ist vielleicht unabhängig vom Verfassungsurteil schon so, dass sich die Rahmenbedingungen immer weiter verändern. Zum Beispiel hat man die Lehrverpflichtungen in Berlin für die zweiten drei Jahre der Juniorprofessur um 50 Prozent erhöht. Und das ist in einem Bereich, wo man voraussetzt, dass man sich vielleicht noch nebenher habilitiert, eine erhebliche Mehrverpflichtung. Und insofern, ich will nicht von bereuen sprechen, aber, das, was am Anfang mal geplant war, kommt am Ende nicht ganz so raus.

    Die Habilitation nebenbei hält Häublein für so dringend notwendig, weil sie letztlich zumindest in seinem Fachbereich immer noch der entscheidende Karrierevorteil ist.

    Ich glaube, dass generell die Unsicherheit bei der Juniorprofessur dazu beiträgt, dass sich weniger Leute dafür entscheiden werden. Also ich würde einem Bewerber jetzt auch eher raten, den klassischen Weg über die wissenschaftliche Assistenz zu gehen. Einfach weil dann sicher ist, dass man die Zeit für die Habilitation auch hat.