
Bundesweit sind es mehr als 800, wie die dpa nach einer Umfrage unter den Bundesländern berichtete. Die vorzeitigen Entlassung sind an Bedingungen geknüpft: Die betreffenden Personen müssen sich hinter Gittern einwandfrei verhalten haben, und der offizielle Entlassungstermin muss ohnehin zwischen Ende November und Anfang Januar anstehen. Zudem darf die Haftzeit nicht mehr als zwei Jahre betragen. Eine Ausnahme bildet Bayern: Dort wird prinzipiell nie zum Jahresende amnestiert.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.